Vertragsgestaltung für agile Softwareentwicklung (OOP 2018, München)
1. Vertragsgestaltung für
agile Softwareentwicklung
Fritz-Ulli Pieper, f.pieper@taylorwessing.com
Stefan Roock, stefan.roock@it-agile.de
OOP 2018, München, 07.02.2018
@fupieper, @StefanRoock
2. Über uns
Stefan Roock
• Gründungsmitglied it-agile.
• Agile Entwicklung seit 1999.
• Scrum, Kanban, eXtreme Programming
• Erfahrungen als Management-Berater/-
Coach, Scrum Master, Product Owner,
Entwickler.
• Heute: Management-Beratung/-Coaching
in agilen Unternehmenstransitionen.
Fritz-Ulli Pieper
• Rechtsanwalt bei Taylor Wessing Düsseldorf.
• IT-Recht, Recht des Datenschutzes und der
IT-Sicherheit
• Interesse: zukunftsträchtige Fragen des IT-
und Internetrechts, insbesondere dem
Internet of Things, Industrie 4.0 sowie Big
Data.
• Redakteur des Jurablogs »Telemedicus -
Recht der Informationsgesellschaft«.
3. Dieser Vortrag
1. Juristische
Grundlagen: Verträge
3. AG-/AN-
Verhältnis
bei agil
4. Kostenorientierte Modelle
(T&M, Festpreis, etc.)
2. Agile Entwicklung
aus juristischer
Sicht
6. Nutzenorientierte Modelle
(Pay per Use, etc.)
Abschluss
5. Risiko-
Management
4. Vertragsrecht
Vertrag: zwei oder mehr Personen wollen durch
übereinstimmende Willenserklärung (Angebot und Annahme)
eine bestimmte Rechtsfolge herbeiführen.
Mündlich, Handschlag, E-Mails, Order Forms,
Vertragsdokument :-)
• AGB-Recht („einmal verwenden und dreimal verwenden
wollen“)
• Kein AGB-Recht, wenn Individualvereinbarung („ernsthaft zur
Disposition stellen“)
§ §
6. Softwarevertragsrecht
Softwarevertragsrecht – Einordnung unter Vertragstyp
§
• Softwareverträge und verschiedene Vertragstypen – ein „Klassiker“
• Erwerb von Standardsoftware = Kaufvertrag
• Entwicklung umfangreicher Individualsoftware = (in der Regel)
Werkvertrag
• …oder doch Dienstleistungsvertrag? Oder Werklieferungsvertrag?
• Warum ist das interessant/wichtig?
• Leistungspflicht (Erfolg vs. Bemühen, Abnahme, Rügeobliegneheit,
Fälligkeit der Vergütung, Mängelhaftung, „zwingendes Recht“,
Leitbild bei AGB-Prüfung, …)
7. Gewerke und Dienstleistung
Werkvertrag: ist ein
Erfolg geschuldet?
Konsequenz:
Gewährleistung, …
Dienstvertrag:
Vergütung erfolgt nach
Erbringen einer
Dienstleistung.
Der Inhalt des Vertrages definiert den
Vertragstyp, nicht die Überschrift!
• BGH: Überschrift des Vertrags ist höchstens Indiz
• „Dienstleistungsvertrag für ein Software-System“
• „Werkvertrag“ wegen umfangreicher Anpassung der Software
• BGH: Planungsaspekt zu berücksichtigen!
8. Vertragstypen und Bezahlung
FestpreisTime&Material
Dienstvertrag Werkvertrag
Erstmal am Passendsten.
Klären:
• Wie finanziell mit
Gewährleistung umgehen?
Design to Cost
• Festes Budget
• kein vorab definierter
Funktionsumfang
Meist wird Werkvertrag
vorliegen.
Klassiker. Schwierig
in agilen Kontexten,
wegen Scope-
Änderung.
Klassiker. Bei agiler
Entwicklung wird
aber meist ein
Werkvertrag
vorliegen.
9. Software-Entwicklungsverträge
• Entwicklung umfangreicher Individualsoftware -> (in der Regel)
Werkvertrag (wichtig wg. Abnahme, Fälligkeit der Vergütung,
Mängelhaftung, Rügeobliegenheit, „zwingendes Recht“, …)
• Jedes Projekt ist anders
• Es gibt nicht „den einen“ Softwarevertrag / „das
eine“ Entwicklungsvorgehen.
• Die Parteien müssen wissen, wie sie arbeiten werden
10. Vertragstypen bei agil
• Agile Dynamik kann sich auf Vertragstyp auswirken
• Gemeinsamer Zweck und Kooperationsansatz = GbR?
• Product Owner beim Kunden, Pair Programming, On-Site beim
Customer, … = Dienstvertrag?
• Eigentliche Programmierverantwortung bei AN, zumindest
irgendwie gearteter Projekterfolg gewünscht, … =
Werkvertrag?
11. Agil und Vertragsrecht
• Ziel sollte es sein, dass die Parteien sich an den Vertrag halten,
indem sie die vereinbarten Vorgehensweisen beachten.
• Jedes agile Vorgehen stößt dort an Grenzen, wo die Akteure
sich nicht an die Prinzipien halten oder die vertragliche
Gestaltung diesen zuwider läuft.
• „Der Vertrag folgt dem Doing“: „Scrum-Bierdeckel“ in
Vertragsform gießen
• Exkurs: Problematik
Arbeitnehmerüberlassung
Bierdeckel_2.Auflage.indd 1 27.04.2009 10:42:01 Uhr
17. Money for Nothing, Change for Free
nach Jeff Sutherland
3 SP
…
3 SP
nie
45 %
selten
19 %
manchmal
16 %
oft
13 %
immer
7 %
t
kumulierte
Wertentwicklung
Change for Free
Money for Nothing
19. Play not
to loose
Play to
win
Kontrolle
(Control)
Ratschlag
(Advice)
Konformität
(Compliance)
Analyse
(Evaluation)
Control
Cycle
Handlungs-
fähigkeit
(Power)
Klarheit
(Clarity)
Vertrauen
(Trust)
Hinsehen
(Looking)
Power
Cycle
Haltung im Vertrag
25. Überblick
Festpreis
Time & Material
Garantierter Maximalpreis
Garantierter
Minimalumfang
Pay per Use
Kostenorientierte
Verträge
Nutzenorientierte
Verträge
FlexibelStarr
Bezahlung nach
Produktivität
Profit Sharing
Pay what you get
Festpreis je Sprint
Design to Cost
Proviant & Prämie
Money for Nothing,
Change for Free
Agiler Festpreis
26. Meistens hat der Auftraggeber die Product Owner-Rolle
inne.
Festpreis/Time&Material und Werk-/Dienstvertrag sind
unabhängige Kategorien.
Risiken müssen faktisch gemeinsam getragen werden.
Agile Verträge kümmern sich nicht nur um die Ergebnisse,
sondern fixieren auch die agile Zusammenarbeit.
Nutzenorientierte Verträge passen besser zu agil als
kostenorientierte Verträge.
Zusammenfassung