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E-Commerce-Recht: Der juristische
Rahmen von Webshops
RA Michael Rohrlich 14.07.2020
 zugelassen als Rechtsanwalt seit 03/2003
 TÜV Süd zertifizierter Datenschutzbeauftragter (DSB-TÜV) seit 06/2012
 Vorstandsmitglied des Webmasters Europe e.V. seit 09/2010
 Mitglied im Expertenrat des Webmasters Europe e.V. seit 03/2019
 Fachautor seit 1997 / Buchautor seit 2005
 Dozent seit 1998
 Video-Trainer (LinkedIn Learning, ehem. video2brain) seit 07/2012
14.07.2020E-Commerce-Recht: Der juristische Rahmen von Webshops2
Michael Rohrlich
Rechtsanwalt
Agenda
14.07.2020E-Commerce-Recht: Der juristische Rahmen von Webshops3
1. Einführung
2. Domains
3. Urheberrecht / Recht am eigenen Bild
4. Impressum
5. Datenschutzerklärung
6. Bestellablauf
7. AGB
8. Widerrufsrecht
9. Produktbeschreibungen
10. Preisangaben
11. Versandinformationen
14.07.2020E-Commerce-Recht: Der juristische Rahmen von Webshops4
01 Einführung
Online-Händler haben div. Pflichten im E-Commerce
 gilt sowohl für B2B- als auch für B2C-Bereich
 B2C: zwingendes Verbraucherrecht (z.B. 2 Jahre Gewährleistung,
Widerrufsrecht, Gefahrtragung bei Warenversand…)
14.07.2020E-Commerce-Recht: Der juristische Rahmen von Webshops5
Einführung
Einführung
14.07.2020E-Commerce-Recht: Der juristische Rahmen von Webshops6
 Die wichtigsten Punkte eines Webshops aus jur. Sicht (1/4):
• Domainrecht (Wettbewerbs- / Namens- / Markenrecht)
• Inhalte (Urheberrecht, Recht am eigenen Bild)
• Anbieterkennzeichnung (Impressum)
• Datenschutzerklärung (DSGVO)
• Haftung für Inhalte / Links
zentrale Aspekte für jeden Webshop, unabhängig von Branche, Produkten…
Einführung
14.07.2020E-Commerce-Recht: Der juristische Rahmen von Webshops7
 Die wichtigsten Punkte eines Webshops aus jur. Sicht (2/4):
• Allgemeine Geschäftsbedingungen (B2C- / B2B-AGB)
• Widerrufsbelehrung (Form & Frist)
• Produktkennzeichnungen (Texte, Fotos, Pflichtangaben)
• Preisangaben (netto und / oder brutto, Grundpreis)
• Versand-Informationen (Kosten, Zeiten, Länder)
• Bestell-Ablauf (Checkout-Site, „Button-Lösung“)
• Vertragsschluss (Zeitpunkt, Ablauf, Pflichtinfos)
• besondere Hinweis- / Handlungspflichten (BattG, AltölVO…)
ebenfalls wichtig, insbesondere im B2C-Bereich
Einführung
14.07.2020E-Commerce-Recht: Der juristische Rahmen von Webshops8
 Die wichtigsten Punkte eines Webshops aus jur. Sicht (3/4):
• ggf. Jugendschutz (Altersverifikation)
• Zielgruppe / Kunden
• B2B?
zusätzliche Problemfelder in speziellen Bereichen
Einführung
14.07.2020E-Commerce-Recht: Der juristische Rahmen von Webshops9
 Die wichtigsten Punkte eines Webshops aus jur. Sicht (4/4):
• ggf. Info-Pflichten Ladenlokal
• Besonderheiten bei Social Media Profilen (Facebook, Twitter, Youtube, Google+, Xing, WhatsApp...)
• ggf. Markenrecht (eigene / fremde Marken)
• Besonderheiten bei Cross-Border-Shops (Liefergebiet außerhalb Deutschlands)
nicht bei jedem Webshop wichtig bzw. vorhanden, aber auch wichtig
14.07.2020E-Commerce-Recht: Der juristische Rahmen von Webshops10
02 Domains
http://www.ra-rohrlich.de
Aufbau einer Domain:
„http“ = hypertext transfer protocol (Technik zur Darstellung von
Webseiten auf Endgeräten)
„www“ = Server-Name (sog. 3rd-Level-Domain) / Dienst des Internets
(wie u.a. Mail, FTP…)
„ra-rohrlich“ = Domainname (sog. 2nd-Level- Domain)
„de“ = Domainendung (sog. Top-Level-Domain)
14.07.2020E-Commerce-Recht: Der juristische Rahmen von Webshops11
Domains
Domains
14.07.2020E-Commerce-Recht: Der juristische Rahmen von Webshops12
Domainrecht
Namensrecht
Markenrecht
Wettbewerbs-
recht
Domains
14.07.2020E-Commerce-Recht: Der juristische Rahmen von Webshops13
 Checkliste zulässige Domainbezeichnungen:
• eigener Familienname
• eigene Unternehmensbezeichnung
• Fantasiebegriffe
• Gattungsbegriffe (allg. Begriffe des Sprachgebrauchs)
Sofern diese nicht gegen Rechte Dritter oder das Wettbewerbsrecht verstoßen…
Domains
14.07.2020E-Commerce-Recht: Der juristische Rahmen von Webshops14
 Checkliste unzulässige Domainbezeichnungen:
• offensichtlich geschützte Namen existierender Firmen oder prominenter Personen
• Bezeichnungen fremder Werke (Marken- / Werktitelschutz)
• Städte- / Behördennamen sowie Namen von Bundesländern
• sog. „Tippfehler-Domains“ (z.B. „mircosoft“ oder „jahoo“) wegen Gefahr der Irreführung
14.07.2020E-Commerce-Recht: Der juristische Rahmen von Webshops15
03
Urheberrecht / Recht am
eigenen Bild
 Urheberrecht regelt Rechte & Pflichten von Urhebern &
Rechteinhabern an ihren Werken
 geschützte Werke sind persönliche geistige Schöpfungen auf dem
Gebiet von Literatur, Wissenschaft und Kunst (§§ 1, 2 UrhG)
 nur Leistungen von Menschen geschützt, nicht von Tieren oder
Maschinen
 Urheberrechtsschutz entsteht im Zeitpunkt der Erschaffung des Werks
14.07.2020E-Commerce-Recht: Der juristische Rahmen von Webshops16
Urheberrecht
Urheberrecht
14.07.2020E-Commerce-Recht: Der juristische Rahmen von Webshops17
Werk-
arten
Texte
Fotos
Grafiken
Videos
Musik
Tanzkunst
Gemälde
wiss. & techn.
Darstellungen
Urheberrecht
14.07.2020E-Commerce-Recht: Der juristische Rahmen von Webshops18
Grenzen des
Urheberrechts
zeitlich
räumlichinhaltlich
Urheberrecht
14.07.2020E-Commerce-Recht: Der juristische Rahmen von Webshops19
 Checkliste zulässige Inhalte für Websites:
• selbst geschaffene Inhalte (die nicht gegen Gesetze verstoßen oder sittenwidrig sind)
• fremde Inhalte mit Einwilligung für konkreten Verwendungszeck (z.B. für Print, Website, Social Media)
• Inhalte ohne ausreichende Schaffenshöhe (Abgrenzung schwierig)
• sog. gemeinfreie Inhalte (z.B. Urteils- oder Gesetzestexte)
• Zitate (nur als Beleg für eigene Leistung, mit Kennzeichnung & Quellennachweis)
• Personen-Fotos (im Zweifel mit Einwilligung des / der Abgebildeten)
 alle Menschen in Dt. haben das Recht am eigenen Bild
 Ausfluss des verfassungsrechtlich garantierten allg.
Persönlichkeitsrechts (Art. 1, 2 GG)
 Einwilligung für Anfertigung bzw. Verwendung von Aufnahmen der
eigenen Person
 allg. Rechtsgrundlage in Kunsturheberrechtsgesetz (§ 22 KUG)
 seit 25. Mai 2018 auch DSGVO zu beachten
14.07.2020E-Commerce-Recht: Der juristische Rahmen von Webshops20
Recht am eigenen Bild
Recht am eigenen Bild
14.07.2020E-Commerce-Recht: Der juristische Rahmen von Webshops21
in die Kamera schauen Ort Zeit
Begleitung Tattoos Bildunterschrift
Körperhaltung etc.
Erkennbarkeitmöglichdurch…
Recht am eigenen Bild
14.07.2020E-Commerce-Recht: Der juristische Rahmen von Webshops22
vorab freiwillig zweckgebunden informiert unmissverständlich aktive Handlung = EINWILLIGUNG
Recht am eigenen Bild
14.07.2020E-Commerce-Recht: Der juristische Rahmen von Webshops23
Zeitgeschichte
• z.B. Politiker-Auftritt
Beiwerk
• z.B. Tourist neben Kölner Dom
Versammlung etc.
• z.B. Fußballspiel, Konzert…
Kunstwerk
• z.B. Illustration eines wiss. Textes
Ausnahmen des Einwilligungsgrundsatzes (§ 23 KUG)
Recht am eigenen Bild
14.07.2020E-Commerce-Recht: Der juristische Rahmen von Webshops24
 Überblick Personenfotos:
• jedenfalls für Verwendung muss immer eine Rechtsgrundlage bestehen (Einwilligung, Vertrag, berechtigte
Interessen…)
• Verwender der Fotos muss seine Berechtigung im Zweifel beweisen können (z.B. schriftliche Einwilligung)
• hohe Hürden für rechtskonforme Einwilligung gem. DSGVO
• Einwilligung jederzeit widerrufbar, ohne Angaben von Gründen
• bei Anfertigung der Fotos muss abgebildete Person bestimmte Pflichtinformationen erhalten (Art. 13, 14 DSGVO)
14.07.2020E-Commerce-Recht: Der juristische Rahmen von Webshops25
04 Impressum
 Impressum enthält inhaltlich Verantwortlichen für Website
 jede nicht nur rein private Website benötigt ein Impressum
 Pflicht für jeden Webshop (auch Amazon Marketplace, eBay
Powerseller Real.de, Facebook etc.)
14.07.2020E-Commerce-Recht: Der juristische Rahmen von Webshops26
Impressum
Impressum
14.07.2020E-Commerce-Recht: Der juristische Rahmen von Webshops27
Impressum
klar
erkennbar
leicht
auffindbar
ständig
erreichbar
Impressum
14.07.2020E-Commerce-Recht: Der juristische Rahmen von Webshops28
 Checkliste Gestaltung Menüpunkt:
• Bezeichnung als „Impressum“
• Platzierung in der Haupt-Navigation oder in Website-Kopfzeile / -Fußzeile
• auf jeder einzelnen Unterseite
• Impressum-Inhalte mit max. 2 Mausklicks erreichbar
• korrekte Pflichtangaben
Impressum
14.07.2020E-Commerce-Recht: Der juristische Rahmen von Webshops29
 Pflichtangaben im Impressum:
• Vor- und Nachname / Firma inkl. Rechtsformzusatz
• ladungsfähige Anschrift (Straße, Hausnr., PLZ, Ort)
• Kontaktdaten (Tel., E-Mail, ggf. Fax)
• Vertretungsberechtigte Person(en), z.B. GmbH-Geschäftsführer
• Registernr. & Registergericht von Handelsregister, Vereinsregister etc.
• Umsatzsteuer-ID-Nr. (falls vorhanden)
• ggf. inhaltlich Verantwortlicher (natürliche Person)
allg. Angaben, für jedes Impressum Pflicht!
Impressum
14.07.2020E-Commerce-Recht: Der juristische Rahmen von Webshops30
 Pflichtangaben im Impressum:
• Berufsbezeichnung & Land, in dem sie verliehen wurde
• Kammer / Aufsichtsbehörde (inkl. Anschrift & Kontaktdaten)
• Berufsrecht (Nennung & Link)
zusätzliche Angaben für reglementierte Berufe, z.B. Arzt, Anwalt, Steuerberater o.ä.
Impressum
14.07.2020E-Commerce-Recht: Der juristische Rahmen von Webshops31
 Pflichtangaben E-Commerce:
• Hinweis auf OS-Plattform (Hinweistext + Link zu „http://ec.europa.eu/consumers/odr“)
• Hinweis auf alternative Streitbeilegung gem. VSBG
• Öffnungs- / Service-Zeiten (inkl. Kontaktdaten) gem. UWG
diese Angaben sind Pflicht, müssen aber nicht unbedingt im Impressum genannt werden
(sind dort aber sinnvoll)
Impressum
14.07.2020E-Commerce-Recht: Der juristische Rahmen von Webshops32
 Angaben (optional):
• Urheberrechtsnachweise (z.B. für Stock-Fotos von Getty Images, Pixelio etc.)
• Angaben gemäß DL-InfoV (bei Dienstleistungsangeboten)
• Sonstiges (Bankverbindung, Öffnungszeiten…)
ggf. sinnvolle, aber nicht verpflichtende Angaben im Impressum
Impressum
14.07.2020E-Commerce-Recht: Der juristische Rahmen von Webshops33
„Impressum
Mustermann GmbH
Geschäftsführer: Max Mustermann
Musterstr. 123
12345 Musterhausen
Tel. 020-12345678, Fax: 020-12345679, E-Mail: info@mustermann.de
Handelsregistereintrag: AG Musterhausen, Nr. HRB 1234
Umsatzsteuer-Identifikationsnr. :DE 123456789
Service / Reklamationen: Unseren Service erreichen Sie werktags von 9 – 17 Uhr unter der
Telefonnr. 020-987654321 sowie per E-Mail unter service@mustemann-gmbh.de.
Inhaltlich verantwortlich: Marion Mustermann (Anschrift s.o.)
Infos zur Online-Streitbeilegung: Die Internetplattform zur Online-Beilegung von
Streitigkeiten der EU („OS-Plattform“) ist unter folgendem Link erreichbar:
www.ec.europa.eu/consumers/odr (E-Mail-Adresse s.o.).
Infos zur alternativen Streitbeilegung: Wir sind zur Beilegung von Streitigkeiten mit
Verbrauchern vor einer Schlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet.“
MUSTER-IMPRESSUM
14.07.2020E-Commerce-Recht: Der juristische Rahmen von Webshops34
05 Datenschutzerklärung
 jeder Webshop benötigt eine Datenschutzerklärung (DSE)
 neue inhaltliche Anforderungen seit 25. Mai 2018 (DSGVO)
14.07.2020E-Commerce-Recht: Der juristische Rahmen von Webshops35
Datenschutzerklärung
Datenschutzerklärung
14.07.2020E-Commerce-Recht: Der juristische Rahmen von Webshops36
 Gestaltung des DSE-Menüpunkts: vergleichbar mit Impressum-Menüpunkt (ideal: „Datenschutz“-Menüpunkt in
Haupt-Navigation oder Website-Footer)
 DSE in
• präziser,
• transparenter,
• verständlicher und
• leicht zugänglicher Form
 sowie in einer
• klaren und
• einfachen Sprache
Datenschutzerklärung
14.07.2020E-Commerce-Recht: Der juristische Rahmen von Webshops37
 Tipps für die Umsetzung in die Praxis:
 Responsive Design
 ggf. vorangestelltes Inhaltsverzeichnis mit Verlinkung zu den jeweiligen Unterpunkten („anchor links“)
 ggf. „mehrstufige Darstellung“
 ggf. „Aufklapp-Darstellung“ (sog. „Ziehharmonika-Effekt“, z.B. mit HTML5‐Befehlen <details> und <summary>)
Datenschutzerklärung
14.07.2020E-Commerce-Recht: Der juristische Rahmen von Webshops38
 allg. DSE-Inhalte (Art. 13, 14 DSGVO), insbesondere:
 Namen & Kontaktdaten des Verantwortlichen
 ggf. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten
 Zweck(e) der Datenverarbeitung & deren Rechtsgrundlage
 ggf. Empfänger oder Kategorien von Empfängern
 ggf. Absicht der Übermittlung an Drittland oder intern. Organisation + Grundlage für deren Zulässigkeit
 ggf. Angabe des berechtigten Interesses
 Dauer der Datenspeicherung bzw. Kriterien für die Festlegung dieser Dauer
 Hinweis auf Betroffenenrechte (Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Widerspruch, Widerruf,
Beschwerde & Datenportabilität)
 ggf. Info über Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung (einschl. Profiling) & aussagekräftige Infos
über involvierte Logik, Tragweite und Auswirkungen
 ggf. Hinweis auf gesetzl. oder vertragl. Pflicht zur Bereitstellung der Daten & Folgen der Nichtbereitstellung
Datenschutzerklärung
14.07.2020E-Commerce-Recht: Der juristische Rahmen von Webshops39
 zusätzl. DSE-Inhalte (wenn vorhanden):
 Kontaktformular
 Newsletter
 Nutzerregistrierung / Kundenbereich
 Kommentarfunktion
 Analysesoftware (Google Analytics, Matomo/Piwik, Etracker…)
 Einsatz von Cookies
 Einbindung von Social Plugins
 Werbung
 SSL- / TLS-Zertifikat (im E-Commerce seit 2015 Pflicht!)
 etc. etc.
Datenschutzerklärung
14.07.2020E-Commerce-Recht: Der juristische Rahmen von Webshops40
 Checkliste Google Analytics & Co.:
 Codemodifikation (IP-Adressen dürfen nicht ungekürzt erhoben werden)
 Hinweis auf Widerspruchsmöglichkeit (z.B. per Browser-Addon oder Opt-Out-Cookie)
 Hinweis auf Funktionsweise der Software in Datenschutzerklärung)
 Vertrag mit Software-Anbieter (z.B. Google) über Auftragsverarbeitung oder ggf. gemeinsame Verantwortlichkeit
 keine Profilbildung bzw. Aktivierung einer Nutzer-ID
 ggf. Altdaten / bestehenden Account löschen
Datenschutzerklärung
14.07.2020E-Commerce-Recht: Der juristische Rahmen von Webshops41
 Checkliste Cookies & Co.:
 Pflicht zur Nutzung eines Cookie-Layers / -Banners?
 Google Nutzungsbedingungen: ja (schon seit Jahren)
 Datenschutzkonferenz: ja (seit Anfang 2018)
 EuGH / BGH: ja, für alle techn. nicht erforderlichen Cookies & vergleichbaren Technologien (z.B. „localStorage“)
 nach derzeit h.M. Cookie-Layer mit Opt-in verpflichtend (für alle techn. nicht erforderlichen Cookies)
 je nach Tool & Konfiguration: ggf. auch Cookie-Layer mit Opt-out möglich (umstritten)
 Unterstützung durch spezialisierte Dienstleister sinnvoll (z.B. Cookiebot)
Cookie-Layer darf keine Pflichtinhalte verdecken (z.B. Impressum)
Datenschutzerklärung
14.07.2020E-Commerce-Recht: Der juristische Rahmen von Webshops42
 (wohl) tech. notwendige Cookies für…  (wohl) techn. nicht notwendige Cookies für…
virtuellen Warenkorb Tracking
Spracheinstellungen Web-Analyse
Medieninhalte (Flash-Cookies) Retargeting / Remarketing
Einbindung von Zahlungsdienstleistern Social-Plugins
Live-Chats / Messenger eingebundene Videos (Youtube, Vimeo…)
Speicherung der Zustimmung / Ablehnung von Cookies eingebundene Karten (Google Maps…)
… …
Datenschutzerklärung
14.07.2020E-Commerce-Recht: Der juristische Rahmen von Webshops43
 Checkliste Social Plugins („2-Klick-Lösung“ o.ä. Technologien):
 Einbindung von Platzhaltergrafiken (ohne sonstige Funktionen)
 Informationen über Social Plugins bzw. „2-Klick-Lösung“ (Mouse-over-Text)
 Aktivierung der Social Plugins nach 1. Mausklick des Nutzers
 Nutzung der Funktionen der Social Plugins erst nach 2. Mausklick des Nutzers
 Ausdrücklicher Hinweis auf die Social Plugins & deren Funktionsweise in der Datenschutzerklärung
14.07.2020E-Commerce-Recht: Der juristische Rahmen von Webshops44
06 Bestellablauf
 seit 2012: detaillierte Vorgaben zur Gestaltung des Bestellprozesses,
der Checkout-Site & des Bestell-Buttons
 jedenfalls bei B2C-Webshops verpflichtend
 aber auch auf B2B-Sites empfehlenswert
14.07.2020E-Commerce-Recht: Der juristische Rahmen von Webshops45
Bestellablauf
Bestellablauf
14.07.2020E-Commerce-Recht: Der juristische Rahmen von Webshops46
 Checklist Bestellprozess:
 klar strukturierte Benutzerführung
 Kennzeichnung des aktuellen Abschnitts („Schritt 3/5“)
 Navigationsmöglichkeiten („weiter“- bzw. „zurück“-Buttons)
 Abbruch- bzw. Korrekturoptionen
 Beschreibung des Bestellablaufs und des Vertragsschlusses (z.B. in AGB)
 korrekte Checkout-Site
 korrekt beschrifteter Bestell-Button
 Gestaltung des Webshops im Responsive Design
Bestellablauf
14.07.2020E-Commerce-Recht: Der juristische Rahmen von Webshops47
 Pflichtinhalte der Checkout-Site (verpflichtende Reihenfolge!):
 Rechnungsanschrift + ggf. abweichende Lieferanschrift
 ausgewählte Zahlungsart
 sprechender Link zu den AGB (keine Checkbox erforderlich)
 sprechender Link zur Widerrufsbelehrung (keine Checkbox erforderlich)
 sprechender Link zur Datenschutzerklärung (keine Checkbox erforderlich)
 ggf. Hinweis auf elektr. Werbung ggü. Bestandskunden (mit Opt-Out-Checkbox)
 wesentliche Produkteigenschaften
 Preisangaben (einzelne Endpreise der gewählten Produkte, die jeweiligen Umsatzsteuersätze in % sowie die
Umsatzsteuer-Eurobeträge)
 anfallende Versandkosten, Zölle etc.
 ggf. Mindestvertragslaufzeit (bei Abschluss längerfristiger Verträge)
 ggf. Hinweis auf besondere Informationspflichten (gemäß BattG, AltölVO etc.) durch sprechenden Link
 korrekte Beschriftung des Bestell-Buttons
Bestellablauf
14.07.2020E-Commerce-Recht: Der juristische Rahmen von Webshops48
 Problem: „wesentliche Produktmerkmale“?
 noch nicht abschließend geklärt
 Produktbild (wenn möglich)
 Bezeichnung des Produkts (ggf. Hersteller- & Produktname)
 essentielle Informationen (Material, Größe, Farbe, Gewicht, Maße…)
 Link auf Produkt-Einzelseite (wenn möglich)
Bestellablauf
14.07.2020E-Commerce-Recht: Der juristische Rahmen von Webshops49
zulässigeBeschriftungdes
Bestell-Buttons
„zahlungspflichtig
bestellen“
„kostenpflichtig
bestellen“
„kaufen“
„zahlungspflichtigen
Vertrag abschließen“
„Gebot abgeben“
„Gebot bestätigen“
Bestellablauf
14.07.2020E-Commerce-Recht: Der juristische Rahmen von Webshops50
 Checkliste B2B-Sektor:
 Abfrage der Umsatzsteuer-ID-Nummer im Registrierungsprozess (kein Pflichtfeld)
 verpflichtende Abfrage des Gewerbenachweises im Registrierungsprozess
 verpflichtende Checkbox zur Bestätigung der Unternehmereigenschaft
 Verifizierung des Gewerbenachweises
 möglichst Angabe von Nettopreisen
 gut sichtbarer Pflichthinweis bzgl. der Beschränkung des Angebots auf Gewerbetreibende auf jeder
einzelnen Unterseite
 Betitelung der eigenen AGB als „B2B-AGB“
 AGB-Klausel zur Beschränkung auf Gewerbe-Kunden
 ideal: separater B2B-Shop bzw. „B2B-Shop-Eingang“
14.07.2020E-Commerce-Recht: Der juristische Rahmen von Webshops51
07 AGB
 Allgemeine Geschäftsbedingungen = für eine Vielzahl von Verträgen
vorformulierte Bedingungen
 fehlerhafte AGB-Klauseln gehen im Zweifel zu Lasten des Verwenders (also
des Händlers)
 keine Pflicht zur Verwendung von AGB
 werden AGB verwendet, müssen diese inhaltlich & formell korrekt sein
 inzwischen wegen zahlreicher Info-Pflichten im B2C-Bereich eine „Quasi-
Nutzungspflicht“
14.07.2020E-Commerce-Recht: Der juristische Rahmen von Webshops52
AGB
AGB
14.07.2020E-Commerce-Recht: Der juristische Rahmen von Webshops53
 Typische AGB-Regelungen:
 Hinweis auf die Identität des Händlers
 Lieferzeiten / Lieferzeitpunkte
 Zahlarten (Überweisung, Rechnung, Paypal…)
 Zahlungsbedingungen (Zahlungsfrist, Verzugszinsen…)
 Widerrufsrecht
 Gewährleistungsrechte
 Vertragssprache
 anwendbares Recht
 ggf. spezialgesetzliche Hinweise (z.B. gem. BattG, AltölVO)
AGB
14.07.2020E-Commerce-Recht: Der juristische Rahmen von Webshops54
 AGB müssen vor Vertragsschluss & zumutbar zur Kenntnis genommen werden können (eigener Menüpunkt)
 AGB als Text einbinden
 zusätzlich Print- & Download-Option bereitstellen
 ideal ist „AGB“-Menüpunkt in Hauptnavigation oder Website-Footer / -Header (ähnlich wie bei Impressum & DSE)
14.07.2020E-Commerce-Recht: Der juristische Rahmen von Webshops55
08 Widerrufsrecht
 grdsl. kein Umtausch- oder Widerrufsrecht
 Sonderfall: Fernabsatzhandel (E-Commerce)
• ausnahmsweise haben Privatkunden das Recht, bestellte Ware
ohne Angaben von Gründen zurückzuschicken und den vollen
Kaufpreis erstattet zu bekommen (inkl. Kosten der Hinsendung;
Rücksendekosten u.U. vom Kunden zu tragen)
• Händler hat ggf. Anspruch auf Wertersatz, wenn Ware beschädigt
zurückgeschickt wird, soweit Beschädigung auf nicht
ordnungsgemäßer Verwendung beruht
14.07.2020E-Commerce-Recht: Der juristische Rahmen von Webshops56
Widerrufsrecht
Widerrufsrecht
14.07.2020E-Commerce-Recht: Der juristische Rahmen von Webshops57
 Beginn des Widerrufsrechts:
 Belehrung in Textform (Website nicht ausreichend, mind. per E-Mail bzw. als PDF-Datei)
 vor oder spätestens unverzüglich nach Vertragsschluss
 bei Kaufvertrag jedoch nicht vor Erhalt der Ware
Widerrufsrecht
14.07.2020E-Commerce-Recht: Der juristische Rahmen von Webshops58
 Ausnahmen vom Widerrufsrecht (1/3):
 Verträge zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle
Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen
Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind (z.B. Maßanzüge, individuell gefertigte Möbel)
 Verträge zur Lieferung von Waren, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum schnell
überschritten würde (z.B. Lebensmittel, Schnittblumen, Kontaktlinsen, Medikamente oder Kosmetika)
 Verträge zur Lieferung versiegelter Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht
zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde (z.B. Fertiggerichte,
Einmal-Unterwäsche, Piercingschmuck oder Erotikspielzeug)
 Verträge zur Lieferung von Waren, wenn diese nach der Lieferung aufgrund ihrer Beschaffenheit untrennbar
mit anderen Gütern vermischt wurden (z.B. Heizöl)
 Verträge zur Lieferung alkoholischer Getränke, deren Preis bei Vertragsschluss vereinbart wurde, die aber
frühestens 30 Tage nach Vertragsschluss geliefert werden können und deren aktueller Wert von
Schwankungen auf dem Markt abhängt, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat (z.B. bestimmte Arten
von Wein-Kaufverträgen, sog. »vin en primeur«)
Widerrufsrecht
14.07.2020E-Commerce-Recht: Der juristische Rahmen von Webshops59
 Ausnahmen vom Widerrufsrecht (2/3):
 Verträge zur Lieferung von Ton- oder Videoaufnahmen oder Computersoftware in einer versiegelten Packung,
wenn die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde (z.B. in Schutzfolie eingeschweißte CDs oder DVDs)
 Verträge zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften oder Illustrierten (mit Ausnahme von Abo-Verträgen)
 Verträge zur Lieferung von Waren oder zur Erbringung von Dienstleistungen, einschl. Finanzdienstleistungen,
deren Preis von Schwankungen auf dem Finanzmarkt abhängt, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat
und die innerhalb der Widerrufsfrist auftreten können, insbesondere Dienstleistungen im Zusammenhang mit
Aktien, mit Anteilen an offenen Investmentvermögen und mit anderen handelbaren Wertpapieren, Devisen,
Derivaten oder Geldmarktinstrumenten (z.B. Aktien, Gold, Silber, Erdgas, Fondsanteile)
 Verträge zur Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Beherbergung zu anderen Zwecken als zu
Wohnzwecken, Beförderung von Waren, Kraftfahrzeugvermietung, Lieferung von Speisen und Getränken
sowie zur Erbringung weiterer Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der
Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht (z.B. Flug- oder Hotelbuchungen,
Mietwagen, Ferienwohnung, Catering)
Widerrufsrecht
14.07.2020E-Commerce-Recht: Der juristische Rahmen von Webshops60
 Ausnahmen vom Widerrufsrecht (3/3):
 Verträge, die im Rahmen einer Vermarktungsform geschlossen werden, bei der der Unternehmer
Verbrauchern, die persönlich anwesend sind oder denen diese Möglichkeit gewährt wird, Waren oder
Dienstleistungen anbietet, und zwar in einem vom Versteigerer durchgeführten, auf konkurrierenden Geboten
basierenden transparenten Verfahren, bei dem der Bieter, der den Zuschlag erhalten hat, zum Erwerb der
Waren oder Dienstleistungen verpflichtet ist (öffentlich zugängliche Versteigerung); Hinweis: nicht auf Online-
Auktionen anwendbar, bei eBay & Co. gilt generell auch das Widerrufsrecht
 Verträge, bei denen der Verbraucher den Unternehmer ausdrücklich aufgefordert hat, ihn aufzusuchen, um
dringende Reparatur- oder Instandhaltungsarbeiten vorzunehmen (z.B. in Auftrag gegebene Reparatur der
Heizungsanlage, Instandsetzungsarbeiten am Hausdach)
 Verträge zur Erbringung von Wett- und Lotteriedienstleistungen, es sei denn, dass der Verbraucher seine
Vertragserklärung telefonisch abgegeben hat oder der Vertrag außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen
wurde (z.B. »Lotto online«)
 Notariell beurkundete Verträge (z.B. Hauskauf, Erwerb von GmbH-Anteilen)
Widerrufsrecht
14.07.2020E-Commerce-Recht: Der juristische Rahmen von Webshops61
 ggf. vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts:
 Erbringung von Dienstleistungen
 digitale Inhalte (Datei-Downloads)
setzt ausdrückliche Information sowie Einwilligung durch Kunden voraus
14.07.2020E-Commerce-Recht: Der juristische Rahmen von Webshops62
09 Produktbeschreibungen
Produktkennzeichnung: korrekt & umfassend
Texte: am besten eigene Inhalte (z.B. Kopien von Hersteller-Texten nur,
wenn Genehmigung dafür vorliegt)
Bilder: ggf. Zusatz-Hinweise nötig (z.B. „Zubehör nicht enthalten“,
„Abbildung ähnlich“, „Serviervorschlag“ etc.)
14.07.2020E-Commerce-Recht: Der juristische Rahmen von Webshops63
Produktbeschreibungen
Produktbeschreibungen
14.07.2020E-Commerce-Recht: Der juristische Rahmen von Webshops64
 Wichtig: die für die Kaufentscheidung des Kunden essentiellen Merkmale von Ware / Dienstleistung, z.B.
• Preis
• Maße
• Farbe
• Anzahl
• Features
• Gewicht
• …
Produktbeschreibungen
14.07.2020E-Commerce-Recht: Der juristische Rahmen von Webshops65
Besondere Informationspflichten z.B. bei:
 Alkohol / Tabak (JuSchG)
 FSK18-Filmen / USK18-Games (JuSchG)
 Batterien / Akkus (BattG)
 Chemikalien / Reinigungsmittel (ChemG, CLP-Verordnung)
 Elektrogeräten (ElektroG)
 Textil-Produkten (TextilkennzVO)
 „weiße Ware“ (EnVKG / EnVKVO)
 Spielzeug (SpielzeugVO)
 Kosmetika (EU-Kosmetikverordnung)
 Nahrungs(ergänzungs)mitteln (Health-Claims-Verordnung)
 u.v.m., z.B. EinhZeitG, FertigPackVO, ProdSG, VerpackG…
Produktbeschreibungen
14.07.2020E-Commerce-Recht: Der juristische Rahmen von Webshops66
Besondere Handlungspflichten z.B. bei:
 Altöl-Rücknahme (AltölVO)
 Registrierung / Rücknahme von Verpackungen (VerpackG seit 1.1.2019)
 Registrierung / Rücknahme von Elektrogeräten (ElektroG)
 Fahrzeugteile (StVZO)
14.07.2020E-Commerce-Recht: Der juristische Rahmen von Webshops67
10 Preisangaben
 Unterscheidung: B2C – B2B
 Preisangaben ggü. Verbrauchern immer Endpreise, d.h. inkl. MwSt. &
aller sonstigen Bestandteile (Aufschläge, Zölle, Steuern, Rabatte…)
 Netto-Preise ausschließlich ggü. Unternehmern möglich
 ggf. Angabe des Grundpreises erforderlich
14.07.2020E-Commerce-Recht: Der juristische Rahmen von Webshops68
Preisangaben
Preisangaben
14.07.2020E-Commerce-Recht: Der juristische Rahmen von Webshops69
Endpreis
Grundpreis
zus. Kosten
MwSt.-Hinweis
Versandkostenhinweis
Endpreis
Grundpreis
Versandkostenhinweis
MwSt.-Hinweise
Preisangaben
14.07.2020E-Commerce-Recht: Der juristische Rahmen von Webshops70
Nettopreis
B2B-Hinweis
14.07.2020E-Commerce-Recht: Der juristische Rahmen von Webshops71
11 Versandinformationen
 Versandkosten so detailliert wie möglich nennen, zumindest
ausreichende Infos oder Tools zur Berechnung der Versandkosten
 eigener Menüpunkt (z.B. „Versand“)
 ideal: Tabelle mit Liefergebieten & Preisen
 tabu: „Versandkosten auf Anfrage“, „bei Auslandszustellung fallen die
entsprechenden Preise an“ o.ä. pauschale Angaben
14.07.2020E-Commerce-Recht: Der juristische Rahmen von Webshops72
Versandinformationen
Versandinformationen
14.07.2020E-Commerce-Recht: Der juristische Rahmen von Webshops73
 Ideal: genaue Bezeichnung des Liefergebiets (D, EU, weltweit oder nur bestimmte Länder?)
 Beispiele:
• „Wir liefern nur innerhalb Deutschlands“
• „Wir liefern EU-weit“
• „Wir liefern nach Deutschland und die USA“
• „Wir liefern nach Deutschland, Österreich & die Schweiz (DACH-Region)“
Versandinformationen
14.07.2020E-Commerce-Recht: Der juristische Rahmen von Webshops74
 Grundsatz: wird keine Lieferzeit angegeben, bedeutet dies grdsl. sofortige Verfügbarkeit des Angebots
 daher: immer Verfügbarkeit / Liefertermin angeben, Angaben zur Verfügbarkeit auf den einzelnen Produktseiten
nennen (-> „Verfügbarkeitsampeln“ o.ä.)
 tabu: „Versandfertig in…“, „Liefertermin a.A.“, „Lieferzeiten sind unverbindlich“, „Lieferzeit in der Regel…“, „Lieferung
voraussichtlich…“ o.ä.
 zulässig: „Lieferzeit ca. x-y Tage“
Vielen Dank
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▪ Fragen- & Antworten-Dokument
14.07.2020E-Commerce-Recht: Der juristische Rahmen von Webshops75
Falls Sie keine Zeit haben weiter zuzuhören, dann verpassen Sie trotzdem nichts:
In Ihrer Mediathek finden Sie eine Zusammenstellung der wichtigsten Fragen und
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E-Commerce-Recht

  • 1. E-Commerce-Recht: Der juristische Rahmen von Webshops RA Michael Rohrlich 14.07.2020
  • 2.  zugelassen als Rechtsanwalt seit 03/2003  TÜV Süd zertifizierter Datenschutzbeauftragter (DSB-TÜV) seit 06/2012  Vorstandsmitglied des Webmasters Europe e.V. seit 09/2010  Mitglied im Expertenrat des Webmasters Europe e.V. seit 03/2019  Fachautor seit 1997 / Buchautor seit 2005  Dozent seit 1998  Video-Trainer (LinkedIn Learning, ehem. video2brain) seit 07/2012 14.07.2020E-Commerce-Recht: Der juristische Rahmen von Webshops2 Michael Rohrlich Rechtsanwalt
  • 3. Agenda 14.07.2020E-Commerce-Recht: Der juristische Rahmen von Webshops3 1. Einführung 2. Domains 3. Urheberrecht / Recht am eigenen Bild 4. Impressum 5. Datenschutzerklärung 6. Bestellablauf 7. AGB 8. Widerrufsrecht 9. Produktbeschreibungen 10. Preisangaben 11. Versandinformationen
  • 4. 14.07.2020E-Commerce-Recht: Der juristische Rahmen von Webshops4 01 Einführung
  • 5. Online-Händler haben div. Pflichten im E-Commerce  gilt sowohl für B2B- als auch für B2C-Bereich  B2C: zwingendes Verbraucherrecht (z.B. 2 Jahre Gewährleistung, Widerrufsrecht, Gefahrtragung bei Warenversand…) 14.07.2020E-Commerce-Recht: Der juristische Rahmen von Webshops5 Einführung
  • 6. Einführung 14.07.2020E-Commerce-Recht: Der juristische Rahmen von Webshops6  Die wichtigsten Punkte eines Webshops aus jur. Sicht (1/4): • Domainrecht (Wettbewerbs- / Namens- / Markenrecht) • Inhalte (Urheberrecht, Recht am eigenen Bild) • Anbieterkennzeichnung (Impressum) • Datenschutzerklärung (DSGVO) • Haftung für Inhalte / Links zentrale Aspekte für jeden Webshop, unabhängig von Branche, Produkten…
  • 7. Einführung 14.07.2020E-Commerce-Recht: Der juristische Rahmen von Webshops7  Die wichtigsten Punkte eines Webshops aus jur. Sicht (2/4): • Allgemeine Geschäftsbedingungen (B2C- / B2B-AGB) • Widerrufsbelehrung (Form & Frist) • Produktkennzeichnungen (Texte, Fotos, Pflichtangaben) • Preisangaben (netto und / oder brutto, Grundpreis) • Versand-Informationen (Kosten, Zeiten, Länder) • Bestell-Ablauf (Checkout-Site, „Button-Lösung“) • Vertragsschluss (Zeitpunkt, Ablauf, Pflichtinfos) • besondere Hinweis- / Handlungspflichten (BattG, AltölVO…) ebenfalls wichtig, insbesondere im B2C-Bereich
  • 8. Einführung 14.07.2020E-Commerce-Recht: Der juristische Rahmen von Webshops8  Die wichtigsten Punkte eines Webshops aus jur. Sicht (3/4): • ggf. Jugendschutz (Altersverifikation) • Zielgruppe / Kunden • B2B? zusätzliche Problemfelder in speziellen Bereichen
  • 9. Einführung 14.07.2020E-Commerce-Recht: Der juristische Rahmen von Webshops9  Die wichtigsten Punkte eines Webshops aus jur. Sicht (4/4): • ggf. Info-Pflichten Ladenlokal • Besonderheiten bei Social Media Profilen (Facebook, Twitter, Youtube, Google+, Xing, WhatsApp...) • ggf. Markenrecht (eigene / fremde Marken) • Besonderheiten bei Cross-Border-Shops (Liefergebiet außerhalb Deutschlands) nicht bei jedem Webshop wichtig bzw. vorhanden, aber auch wichtig
  • 10. 14.07.2020E-Commerce-Recht: Der juristische Rahmen von Webshops10 02 Domains
  • 11. http://www.ra-rohrlich.de Aufbau einer Domain: „http“ = hypertext transfer protocol (Technik zur Darstellung von Webseiten auf Endgeräten) „www“ = Server-Name (sog. 3rd-Level-Domain) / Dienst des Internets (wie u.a. Mail, FTP…) „ra-rohrlich“ = Domainname (sog. 2nd-Level- Domain) „de“ = Domainendung (sog. Top-Level-Domain) 14.07.2020E-Commerce-Recht: Der juristische Rahmen von Webshops11 Domains
  • 12. Domains 14.07.2020E-Commerce-Recht: Der juristische Rahmen von Webshops12 Domainrecht Namensrecht Markenrecht Wettbewerbs- recht
  • 13. Domains 14.07.2020E-Commerce-Recht: Der juristische Rahmen von Webshops13  Checkliste zulässige Domainbezeichnungen: • eigener Familienname • eigene Unternehmensbezeichnung • Fantasiebegriffe • Gattungsbegriffe (allg. Begriffe des Sprachgebrauchs) Sofern diese nicht gegen Rechte Dritter oder das Wettbewerbsrecht verstoßen…
  • 14. Domains 14.07.2020E-Commerce-Recht: Der juristische Rahmen von Webshops14  Checkliste unzulässige Domainbezeichnungen: • offensichtlich geschützte Namen existierender Firmen oder prominenter Personen • Bezeichnungen fremder Werke (Marken- / Werktitelschutz) • Städte- / Behördennamen sowie Namen von Bundesländern • sog. „Tippfehler-Domains“ (z.B. „mircosoft“ oder „jahoo“) wegen Gefahr der Irreführung
  • 15. 14.07.2020E-Commerce-Recht: Der juristische Rahmen von Webshops15 03 Urheberrecht / Recht am eigenen Bild
  • 16.  Urheberrecht regelt Rechte & Pflichten von Urhebern & Rechteinhabern an ihren Werken  geschützte Werke sind persönliche geistige Schöpfungen auf dem Gebiet von Literatur, Wissenschaft und Kunst (§§ 1, 2 UrhG)  nur Leistungen von Menschen geschützt, nicht von Tieren oder Maschinen  Urheberrechtsschutz entsteht im Zeitpunkt der Erschaffung des Werks 14.07.2020E-Commerce-Recht: Der juristische Rahmen von Webshops16 Urheberrecht
  • 17. Urheberrecht 14.07.2020E-Commerce-Recht: Der juristische Rahmen von Webshops17 Werk- arten Texte Fotos Grafiken Videos Musik Tanzkunst Gemälde wiss. & techn. Darstellungen
  • 18. Urheberrecht 14.07.2020E-Commerce-Recht: Der juristische Rahmen von Webshops18 Grenzen des Urheberrechts zeitlich räumlichinhaltlich
  • 19. Urheberrecht 14.07.2020E-Commerce-Recht: Der juristische Rahmen von Webshops19  Checkliste zulässige Inhalte für Websites: • selbst geschaffene Inhalte (die nicht gegen Gesetze verstoßen oder sittenwidrig sind) • fremde Inhalte mit Einwilligung für konkreten Verwendungszeck (z.B. für Print, Website, Social Media) • Inhalte ohne ausreichende Schaffenshöhe (Abgrenzung schwierig) • sog. gemeinfreie Inhalte (z.B. Urteils- oder Gesetzestexte) • Zitate (nur als Beleg für eigene Leistung, mit Kennzeichnung & Quellennachweis) • Personen-Fotos (im Zweifel mit Einwilligung des / der Abgebildeten)
  • 20.  alle Menschen in Dt. haben das Recht am eigenen Bild  Ausfluss des verfassungsrechtlich garantierten allg. Persönlichkeitsrechts (Art. 1, 2 GG)  Einwilligung für Anfertigung bzw. Verwendung von Aufnahmen der eigenen Person  allg. Rechtsgrundlage in Kunsturheberrechtsgesetz (§ 22 KUG)  seit 25. Mai 2018 auch DSGVO zu beachten 14.07.2020E-Commerce-Recht: Der juristische Rahmen von Webshops20 Recht am eigenen Bild
  • 21. Recht am eigenen Bild 14.07.2020E-Commerce-Recht: Der juristische Rahmen von Webshops21 in die Kamera schauen Ort Zeit Begleitung Tattoos Bildunterschrift Körperhaltung etc. Erkennbarkeitmöglichdurch…
  • 22. Recht am eigenen Bild 14.07.2020E-Commerce-Recht: Der juristische Rahmen von Webshops22 vorab freiwillig zweckgebunden informiert unmissverständlich aktive Handlung = EINWILLIGUNG
  • 23. Recht am eigenen Bild 14.07.2020E-Commerce-Recht: Der juristische Rahmen von Webshops23 Zeitgeschichte • z.B. Politiker-Auftritt Beiwerk • z.B. Tourist neben Kölner Dom Versammlung etc. • z.B. Fußballspiel, Konzert… Kunstwerk • z.B. Illustration eines wiss. Textes Ausnahmen des Einwilligungsgrundsatzes (§ 23 KUG)
  • 24. Recht am eigenen Bild 14.07.2020E-Commerce-Recht: Der juristische Rahmen von Webshops24  Überblick Personenfotos: • jedenfalls für Verwendung muss immer eine Rechtsgrundlage bestehen (Einwilligung, Vertrag, berechtigte Interessen…) • Verwender der Fotos muss seine Berechtigung im Zweifel beweisen können (z.B. schriftliche Einwilligung) • hohe Hürden für rechtskonforme Einwilligung gem. DSGVO • Einwilligung jederzeit widerrufbar, ohne Angaben von Gründen • bei Anfertigung der Fotos muss abgebildete Person bestimmte Pflichtinformationen erhalten (Art. 13, 14 DSGVO)
  • 25. 14.07.2020E-Commerce-Recht: Der juristische Rahmen von Webshops25 04 Impressum
  • 26.  Impressum enthält inhaltlich Verantwortlichen für Website  jede nicht nur rein private Website benötigt ein Impressum  Pflicht für jeden Webshop (auch Amazon Marketplace, eBay Powerseller Real.de, Facebook etc.) 14.07.2020E-Commerce-Recht: Der juristische Rahmen von Webshops26 Impressum
  • 27. Impressum 14.07.2020E-Commerce-Recht: Der juristische Rahmen von Webshops27 Impressum klar erkennbar leicht auffindbar ständig erreichbar
  • 28. Impressum 14.07.2020E-Commerce-Recht: Der juristische Rahmen von Webshops28  Checkliste Gestaltung Menüpunkt: • Bezeichnung als „Impressum“ • Platzierung in der Haupt-Navigation oder in Website-Kopfzeile / -Fußzeile • auf jeder einzelnen Unterseite • Impressum-Inhalte mit max. 2 Mausklicks erreichbar • korrekte Pflichtangaben
  • 29. Impressum 14.07.2020E-Commerce-Recht: Der juristische Rahmen von Webshops29  Pflichtangaben im Impressum: • Vor- und Nachname / Firma inkl. Rechtsformzusatz • ladungsfähige Anschrift (Straße, Hausnr., PLZ, Ort) • Kontaktdaten (Tel., E-Mail, ggf. Fax) • Vertretungsberechtigte Person(en), z.B. GmbH-Geschäftsführer • Registernr. & Registergericht von Handelsregister, Vereinsregister etc. • Umsatzsteuer-ID-Nr. (falls vorhanden) • ggf. inhaltlich Verantwortlicher (natürliche Person) allg. Angaben, für jedes Impressum Pflicht!
  • 30. Impressum 14.07.2020E-Commerce-Recht: Der juristische Rahmen von Webshops30  Pflichtangaben im Impressum: • Berufsbezeichnung & Land, in dem sie verliehen wurde • Kammer / Aufsichtsbehörde (inkl. Anschrift & Kontaktdaten) • Berufsrecht (Nennung & Link) zusätzliche Angaben für reglementierte Berufe, z.B. Arzt, Anwalt, Steuerberater o.ä.
  • 31. Impressum 14.07.2020E-Commerce-Recht: Der juristische Rahmen von Webshops31  Pflichtangaben E-Commerce: • Hinweis auf OS-Plattform (Hinweistext + Link zu „http://ec.europa.eu/consumers/odr“) • Hinweis auf alternative Streitbeilegung gem. VSBG • Öffnungs- / Service-Zeiten (inkl. Kontaktdaten) gem. UWG diese Angaben sind Pflicht, müssen aber nicht unbedingt im Impressum genannt werden (sind dort aber sinnvoll)
  • 32. Impressum 14.07.2020E-Commerce-Recht: Der juristische Rahmen von Webshops32  Angaben (optional): • Urheberrechtsnachweise (z.B. für Stock-Fotos von Getty Images, Pixelio etc.) • Angaben gemäß DL-InfoV (bei Dienstleistungsangeboten) • Sonstiges (Bankverbindung, Öffnungszeiten…) ggf. sinnvolle, aber nicht verpflichtende Angaben im Impressum
  • 33. Impressum 14.07.2020E-Commerce-Recht: Der juristische Rahmen von Webshops33 „Impressum Mustermann GmbH Geschäftsführer: Max Mustermann Musterstr. 123 12345 Musterhausen Tel. 020-12345678, Fax: 020-12345679, E-Mail: info@mustermann.de Handelsregistereintrag: AG Musterhausen, Nr. HRB 1234 Umsatzsteuer-Identifikationsnr. :DE 123456789 Service / Reklamationen: Unseren Service erreichen Sie werktags von 9 – 17 Uhr unter der Telefonnr. 020-987654321 sowie per E-Mail unter service@mustemann-gmbh.de. Inhaltlich verantwortlich: Marion Mustermann (Anschrift s.o.) Infos zur Online-Streitbeilegung: Die Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten der EU („OS-Plattform“) ist unter folgendem Link erreichbar: www.ec.europa.eu/consumers/odr (E-Mail-Adresse s.o.). Infos zur alternativen Streitbeilegung: Wir sind zur Beilegung von Streitigkeiten mit Verbrauchern vor einer Schlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet.“ MUSTER-IMPRESSUM
  • 34. 14.07.2020E-Commerce-Recht: Der juristische Rahmen von Webshops34 05 Datenschutzerklärung
  • 35.  jeder Webshop benötigt eine Datenschutzerklärung (DSE)  neue inhaltliche Anforderungen seit 25. Mai 2018 (DSGVO) 14.07.2020E-Commerce-Recht: Der juristische Rahmen von Webshops35 Datenschutzerklärung
  • 36. Datenschutzerklärung 14.07.2020E-Commerce-Recht: Der juristische Rahmen von Webshops36  Gestaltung des DSE-Menüpunkts: vergleichbar mit Impressum-Menüpunkt (ideal: „Datenschutz“-Menüpunkt in Haupt-Navigation oder Website-Footer)  DSE in • präziser, • transparenter, • verständlicher und • leicht zugänglicher Form  sowie in einer • klaren und • einfachen Sprache
  • 37. Datenschutzerklärung 14.07.2020E-Commerce-Recht: Der juristische Rahmen von Webshops37  Tipps für die Umsetzung in die Praxis:  Responsive Design  ggf. vorangestelltes Inhaltsverzeichnis mit Verlinkung zu den jeweiligen Unterpunkten („anchor links“)  ggf. „mehrstufige Darstellung“  ggf. „Aufklapp-Darstellung“ (sog. „Ziehharmonika-Effekt“, z.B. mit HTML5‐Befehlen <details> und <summary>)
  • 38. Datenschutzerklärung 14.07.2020E-Commerce-Recht: Der juristische Rahmen von Webshops38  allg. DSE-Inhalte (Art. 13, 14 DSGVO), insbesondere:  Namen & Kontaktdaten des Verantwortlichen  ggf. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten  Zweck(e) der Datenverarbeitung & deren Rechtsgrundlage  ggf. Empfänger oder Kategorien von Empfängern  ggf. Absicht der Übermittlung an Drittland oder intern. Organisation + Grundlage für deren Zulässigkeit  ggf. Angabe des berechtigten Interesses  Dauer der Datenspeicherung bzw. Kriterien für die Festlegung dieser Dauer  Hinweis auf Betroffenenrechte (Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Widerspruch, Widerruf, Beschwerde & Datenportabilität)  ggf. Info über Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung (einschl. Profiling) & aussagekräftige Infos über involvierte Logik, Tragweite und Auswirkungen  ggf. Hinweis auf gesetzl. oder vertragl. Pflicht zur Bereitstellung der Daten & Folgen der Nichtbereitstellung
  • 39. Datenschutzerklärung 14.07.2020E-Commerce-Recht: Der juristische Rahmen von Webshops39  zusätzl. DSE-Inhalte (wenn vorhanden):  Kontaktformular  Newsletter  Nutzerregistrierung / Kundenbereich  Kommentarfunktion  Analysesoftware (Google Analytics, Matomo/Piwik, Etracker…)  Einsatz von Cookies  Einbindung von Social Plugins  Werbung  SSL- / TLS-Zertifikat (im E-Commerce seit 2015 Pflicht!)  etc. etc.
  • 40. Datenschutzerklärung 14.07.2020E-Commerce-Recht: Der juristische Rahmen von Webshops40  Checkliste Google Analytics & Co.:  Codemodifikation (IP-Adressen dürfen nicht ungekürzt erhoben werden)  Hinweis auf Widerspruchsmöglichkeit (z.B. per Browser-Addon oder Opt-Out-Cookie)  Hinweis auf Funktionsweise der Software in Datenschutzerklärung)  Vertrag mit Software-Anbieter (z.B. Google) über Auftragsverarbeitung oder ggf. gemeinsame Verantwortlichkeit  keine Profilbildung bzw. Aktivierung einer Nutzer-ID  ggf. Altdaten / bestehenden Account löschen
  • 41. Datenschutzerklärung 14.07.2020E-Commerce-Recht: Der juristische Rahmen von Webshops41  Checkliste Cookies & Co.:  Pflicht zur Nutzung eines Cookie-Layers / -Banners?  Google Nutzungsbedingungen: ja (schon seit Jahren)  Datenschutzkonferenz: ja (seit Anfang 2018)  EuGH / BGH: ja, für alle techn. nicht erforderlichen Cookies & vergleichbaren Technologien (z.B. „localStorage“)  nach derzeit h.M. Cookie-Layer mit Opt-in verpflichtend (für alle techn. nicht erforderlichen Cookies)  je nach Tool & Konfiguration: ggf. auch Cookie-Layer mit Opt-out möglich (umstritten)  Unterstützung durch spezialisierte Dienstleister sinnvoll (z.B. Cookiebot) Cookie-Layer darf keine Pflichtinhalte verdecken (z.B. Impressum)
  • 42. Datenschutzerklärung 14.07.2020E-Commerce-Recht: Der juristische Rahmen von Webshops42  (wohl) tech. notwendige Cookies für…  (wohl) techn. nicht notwendige Cookies für… virtuellen Warenkorb Tracking Spracheinstellungen Web-Analyse Medieninhalte (Flash-Cookies) Retargeting / Remarketing Einbindung von Zahlungsdienstleistern Social-Plugins Live-Chats / Messenger eingebundene Videos (Youtube, Vimeo…) Speicherung der Zustimmung / Ablehnung von Cookies eingebundene Karten (Google Maps…) … …
  • 43. Datenschutzerklärung 14.07.2020E-Commerce-Recht: Der juristische Rahmen von Webshops43  Checkliste Social Plugins („2-Klick-Lösung“ o.ä. Technologien):  Einbindung von Platzhaltergrafiken (ohne sonstige Funktionen)  Informationen über Social Plugins bzw. „2-Klick-Lösung“ (Mouse-over-Text)  Aktivierung der Social Plugins nach 1. Mausklick des Nutzers  Nutzung der Funktionen der Social Plugins erst nach 2. Mausklick des Nutzers  Ausdrücklicher Hinweis auf die Social Plugins & deren Funktionsweise in der Datenschutzerklärung
  • 44. 14.07.2020E-Commerce-Recht: Der juristische Rahmen von Webshops44 06 Bestellablauf
  • 45.  seit 2012: detaillierte Vorgaben zur Gestaltung des Bestellprozesses, der Checkout-Site & des Bestell-Buttons  jedenfalls bei B2C-Webshops verpflichtend  aber auch auf B2B-Sites empfehlenswert 14.07.2020E-Commerce-Recht: Der juristische Rahmen von Webshops45 Bestellablauf
  • 46. Bestellablauf 14.07.2020E-Commerce-Recht: Der juristische Rahmen von Webshops46  Checklist Bestellprozess:  klar strukturierte Benutzerführung  Kennzeichnung des aktuellen Abschnitts („Schritt 3/5“)  Navigationsmöglichkeiten („weiter“- bzw. „zurück“-Buttons)  Abbruch- bzw. Korrekturoptionen  Beschreibung des Bestellablaufs und des Vertragsschlusses (z.B. in AGB)  korrekte Checkout-Site  korrekt beschrifteter Bestell-Button  Gestaltung des Webshops im Responsive Design
  • 47. Bestellablauf 14.07.2020E-Commerce-Recht: Der juristische Rahmen von Webshops47  Pflichtinhalte der Checkout-Site (verpflichtende Reihenfolge!):  Rechnungsanschrift + ggf. abweichende Lieferanschrift  ausgewählte Zahlungsart  sprechender Link zu den AGB (keine Checkbox erforderlich)  sprechender Link zur Widerrufsbelehrung (keine Checkbox erforderlich)  sprechender Link zur Datenschutzerklärung (keine Checkbox erforderlich)  ggf. Hinweis auf elektr. Werbung ggü. Bestandskunden (mit Opt-Out-Checkbox)  wesentliche Produkteigenschaften  Preisangaben (einzelne Endpreise der gewählten Produkte, die jeweiligen Umsatzsteuersätze in % sowie die Umsatzsteuer-Eurobeträge)  anfallende Versandkosten, Zölle etc.  ggf. Mindestvertragslaufzeit (bei Abschluss längerfristiger Verträge)  ggf. Hinweis auf besondere Informationspflichten (gemäß BattG, AltölVO etc.) durch sprechenden Link  korrekte Beschriftung des Bestell-Buttons
  • 48. Bestellablauf 14.07.2020E-Commerce-Recht: Der juristische Rahmen von Webshops48  Problem: „wesentliche Produktmerkmale“?  noch nicht abschließend geklärt  Produktbild (wenn möglich)  Bezeichnung des Produkts (ggf. Hersteller- & Produktname)  essentielle Informationen (Material, Größe, Farbe, Gewicht, Maße…)  Link auf Produkt-Einzelseite (wenn möglich)
  • 49. Bestellablauf 14.07.2020E-Commerce-Recht: Der juristische Rahmen von Webshops49 zulässigeBeschriftungdes Bestell-Buttons „zahlungspflichtig bestellen“ „kostenpflichtig bestellen“ „kaufen“ „zahlungspflichtigen Vertrag abschließen“ „Gebot abgeben“ „Gebot bestätigen“
  • 50. Bestellablauf 14.07.2020E-Commerce-Recht: Der juristische Rahmen von Webshops50  Checkliste B2B-Sektor:  Abfrage der Umsatzsteuer-ID-Nummer im Registrierungsprozess (kein Pflichtfeld)  verpflichtende Abfrage des Gewerbenachweises im Registrierungsprozess  verpflichtende Checkbox zur Bestätigung der Unternehmereigenschaft  Verifizierung des Gewerbenachweises  möglichst Angabe von Nettopreisen  gut sichtbarer Pflichthinweis bzgl. der Beschränkung des Angebots auf Gewerbetreibende auf jeder einzelnen Unterseite  Betitelung der eigenen AGB als „B2B-AGB“  AGB-Klausel zur Beschränkung auf Gewerbe-Kunden  ideal: separater B2B-Shop bzw. „B2B-Shop-Eingang“
  • 51. 14.07.2020E-Commerce-Recht: Der juristische Rahmen von Webshops51 07 AGB
  • 52.  Allgemeine Geschäftsbedingungen = für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierte Bedingungen  fehlerhafte AGB-Klauseln gehen im Zweifel zu Lasten des Verwenders (also des Händlers)  keine Pflicht zur Verwendung von AGB  werden AGB verwendet, müssen diese inhaltlich & formell korrekt sein  inzwischen wegen zahlreicher Info-Pflichten im B2C-Bereich eine „Quasi- Nutzungspflicht“ 14.07.2020E-Commerce-Recht: Der juristische Rahmen von Webshops52 AGB
  • 53. AGB 14.07.2020E-Commerce-Recht: Der juristische Rahmen von Webshops53  Typische AGB-Regelungen:  Hinweis auf die Identität des Händlers  Lieferzeiten / Lieferzeitpunkte  Zahlarten (Überweisung, Rechnung, Paypal…)  Zahlungsbedingungen (Zahlungsfrist, Verzugszinsen…)  Widerrufsrecht  Gewährleistungsrechte  Vertragssprache  anwendbares Recht  ggf. spezialgesetzliche Hinweise (z.B. gem. BattG, AltölVO)
  • 54. AGB 14.07.2020E-Commerce-Recht: Der juristische Rahmen von Webshops54  AGB müssen vor Vertragsschluss & zumutbar zur Kenntnis genommen werden können (eigener Menüpunkt)  AGB als Text einbinden  zusätzlich Print- & Download-Option bereitstellen  ideal ist „AGB“-Menüpunkt in Hauptnavigation oder Website-Footer / -Header (ähnlich wie bei Impressum & DSE)
  • 55. 14.07.2020E-Commerce-Recht: Der juristische Rahmen von Webshops55 08 Widerrufsrecht
  • 56.  grdsl. kein Umtausch- oder Widerrufsrecht  Sonderfall: Fernabsatzhandel (E-Commerce) • ausnahmsweise haben Privatkunden das Recht, bestellte Ware ohne Angaben von Gründen zurückzuschicken und den vollen Kaufpreis erstattet zu bekommen (inkl. Kosten der Hinsendung; Rücksendekosten u.U. vom Kunden zu tragen) • Händler hat ggf. Anspruch auf Wertersatz, wenn Ware beschädigt zurückgeschickt wird, soweit Beschädigung auf nicht ordnungsgemäßer Verwendung beruht 14.07.2020E-Commerce-Recht: Der juristische Rahmen von Webshops56 Widerrufsrecht
  • 57. Widerrufsrecht 14.07.2020E-Commerce-Recht: Der juristische Rahmen von Webshops57  Beginn des Widerrufsrechts:  Belehrung in Textform (Website nicht ausreichend, mind. per E-Mail bzw. als PDF-Datei)  vor oder spätestens unverzüglich nach Vertragsschluss  bei Kaufvertrag jedoch nicht vor Erhalt der Ware
  • 58. Widerrufsrecht 14.07.2020E-Commerce-Recht: Der juristische Rahmen von Webshops58  Ausnahmen vom Widerrufsrecht (1/3):  Verträge zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind (z.B. Maßanzüge, individuell gefertigte Möbel)  Verträge zur Lieferung von Waren, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum schnell überschritten würde (z.B. Lebensmittel, Schnittblumen, Kontaktlinsen, Medikamente oder Kosmetika)  Verträge zur Lieferung versiegelter Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde (z.B. Fertiggerichte, Einmal-Unterwäsche, Piercingschmuck oder Erotikspielzeug)  Verträge zur Lieferung von Waren, wenn diese nach der Lieferung aufgrund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden (z.B. Heizöl)  Verträge zur Lieferung alkoholischer Getränke, deren Preis bei Vertragsschluss vereinbart wurde, die aber frühestens 30 Tage nach Vertragsschluss geliefert werden können und deren aktueller Wert von Schwankungen auf dem Markt abhängt, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat (z.B. bestimmte Arten von Wein-Kaufverträgen, sog. »vin en primeur«)
  • 59. Widerrufsrecht 14.07.2020E-Commerce-Recht: Der juristische Rahmen von Webshops59  Ausnahmen vom Widerrufsrecht (2/3):  Verträge zur Lieferung von Ton- oder Videoaufnahmen oder Computersoftware in einer versiegelten Packung, wenn die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde (z.B. in Schutzfolie eingeschweißte CDs oder DVDs)  Verträge zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften oder Illustrierten (mit Ausnahme von Abo-Verträgen)  Verträge zur Lieferung von Waren oder zur Erbringung von Dienstleistungen, einschl. Finanzdienstleistungen, deren Preis von Schwankungen auf dem Finanzmarkt abhängt, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat und die innerhalb der Widerrufsfrist auftreten können, insbesondere Dienstleistungen im Zusammenhang mit Aktien, mit Anteilen an offenen Investmentvermögen und mit anderen handelbaren Wertpapieren, Devisen, Derivaten oder Geldmarktinstrumenten (z.B. Aktien, Gold, Silber, Erdgas, Fondsanteile)  Verträge zur Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Beherbergung zu anderen Zwecken als zu Wohnzwecken, Beförderung von Waren, Kraftfahrzeugvermietung, Lieferung von Speisen und Getränken sowie zur Erbringung weiterer Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht (z.B. Flug- oder Hotelbuchungen, Mietwagen, Ferienwohnung, Catering)
  • 60. Widerrufsrecht 14.07.2020E-Commerce-Recht: Der juristische Rahmen von Webshops60  Ausnahmen vom Widerrufsrecht (3/3):  Verträge, die im Rahmen einer Vermarktungsform geschlossen werden, bei der der Unternehmer Verbrauchern, die persönlich anwesend sind oder denen diese Möglichkeit gewährt wird, Waren oder Dienstleistungen anbietet, und zwar in einem vom Versteigerer durchgeführten, auf konkurrierenden Geboten basierenden transparenten Verfahren, bei dem der Bieter, der den Zuschlag erhalten hat, zum Erwerb der Waren oder Dienstleistungen verpflichtet ist (öffentlich zugängliche Versteigerung); Hinweis: nicht auf Online- Auktionen anwendbar, bei eBay & Co. gilt generell auch das Widerrufsrecht  Verträge, bei denen der Verbraucher den Unternehmer ausdrücklich aufgefordert hat, ihn aufzusuchen, um dringende Reparatur- oder Instandhaltungsarbeiten vorzunehmen (z.B. in Auftrag gegebene Reparatur der Heizungsanlage, Instandsetzungsarbeiten am Hausdach)  Verträge zur Erbringung von Wett- und Lotteriedienstleistungen, es sei denn, dass der Verbraucher seine Vertragserklärung telefonisch abgegeben hat oder der Vertrag außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen wurde (z.B. »Lotto online«)  Notariell beurkundete Verträge (z.B. Hauskauf, Erwerb von GmbH-Anteilen)
  • 61. Widerrufsrecht 14.07.2020E-Commerce-Recht: Der juristische Rahmen von Webshops61  ggf. vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts:  Erbringung von Dienstleistungen  digitale Inhalte (Datei-Downloads) setzt ausdrückliche Information sowie Einwilligung durch Kunden voraus
  • 62. 14.07.2020E-Commerce-Recht: Der juristische Rahmen von Webshops62 09 Produktbeschreibungen
  • 63. Produktkennzeichnung: korrekt & umfassend Texte: am besten eigene Inhalte (z.B. Kopien von Hersteller-Texten nur, wenn Genehmigung dafür vorliegt) Bilder: ggf. Zusatz-Hinweise nötig (z.B. „Zubehör nicht enthalten“, „Abbildung ähnlich“, „Serviervorschlag“ etc.) 14.07.2020E-Commerce-Recht: Der juristische Rahmen von Webshops63 Produktbeschreibungen
  • 64. Produktbeschreibungen 14.07.2020E-Commerce-Recht: Der juristische Rahmen von Webshops64  Wichtig: die für die Kaufentscheidung des Kunden essentiellen Merkmale von Ware / Dienstleistung, z.B. • Preis • Maße • Farbe • Anzahl • Features • Gewicht • …
  • 65. Produktbeschreibungen 14.07.2020E-Commerce-Recht: Der juristische Rahmen von Webshops65 Besondere Informationspflichten z.B. bei:  Alkohol / Tabak (JuSchG)  FSK18-Filmen / USK18-Games (JuSchG)  Batterien / Akkus (BattG)  Chemikalien / Reinigungsmittel (ChemG, CLP-Verordnung)  Elektrogeräten (ElektroG)  Textil-Produkten (TextilkennzVO)  „weiße Ware“ (EnVKG / EnVKVO)  Spielzeug (SpielzeugVO)  Kosmetika (EU-Kosmetikverordnung)  Nahrungs(ergänzungs)mitteln (Health-Claims-Verordnung)  u.v.m., z.B. EinhZeitG, FertigPackVO, ProdSG, VerpackG…
  • 66. Produktbeschreibungen 14.07.2020E-Commerce-Recht: Der juristische Rahmen von Webshops66 Besondere Handlungspflichten z.B. bei:  Altöl-Rücknahme (AltölVO)  Registrierung / Rücknahme von Verpackungen (VerpackG seit 1.1.2019)  Registrierung / Rücknahme von Elektrogeräten (ElektroG)  Fahrzeugteile (StVZO)
  • 67. 14.07.2020E-Commerce-Recht: Der juristische Rahmen von Webshops67 10 Preisangaben
  • 68.  Unterscheidung: B2C – B2B  Preisangaben ggü. Verbrauchern immer Endpreise, d.h. inkl. MwSt. & aller sonstigen Bestandteile (Aufschläge, Zölle, Steuern, Rabatte…)  Netto-Preise ausschließlich ggü. Unternehmern möglich  ggf. Angabe des Grundpreises erforderlich 14.07.2020E-Commerce-Recht: Der juristische Rahmen von Webshops68 Preisangaben
  • 69. Preisangaben 14.07.2020E-Commerce-Recht: Der juristische Rahmen von Webshops69 Endpreis Grundpreis zus. Kosten MwSt.-Hinweis Versandkostenhinweis Endpreis Grundpreis Versandkostenhinweis MwSt.-Hinweise
  • 70. Preisangaben 14.07.2020E-Commerce-Recht: Der juristische Rahmen von Webshops70 Nettopreis B2B-Hinweis
  • 71. 14.07.2020E-Commerce-Recht: Der juristische Rahmen von Webshops71 11 Versandinformationen
  • 72.  Versandkosten so detailliert wie möglich nennen, zumindest ausreichende Infos oder Tools zur Berechnung der Versandkosten  eigener Menüpunkt (z.B. „Versand“)  ideal: Tabelle mit Liefergebieten & Preisen  tabu: „Versandkosten auf Anfrage“, „bei Auslandszustellung fallen die entsprechenden Preise an“ o.ä. pauschale Angaben 14.07.2020E-Commerce-Recht: Der juristische Rahmen von Webshops72 Versandinformationen
  • 73. Versandinformationen 14.07.2020E-Commerce-Recht: Der juristische Rahmen von Webshops73  Ideal: genaue Bezeichnung des Liefergebiets (D, EU, weltweit oder nur bestimmte Länder?)  Beispiele: • „Wir liefern nur innerhalb Deutschlands“ • „Wir liefern EU-weit“ • „Wir liefern nach Deutschland und die USA“ • „Wir liefern nach Deutschland, Österreich & die Schweiz (DACH-Region)“
  • 74. Versandinformationen 14.07.2020E-Commerce-Recht: Der juristische Rahmen von Webshops74  Grundsatz: wird keine Lieferzeit angegeben, bedeutet dies grdsl. sofortige Verfügbarkeit des Angebots  daher: immer Verfügbarkeit / Liefertermin angeben, Angaben zur Verfügbarkeit auf den einzelnen Produktseiten nennen (-> „Verfügbarkeitsampeln“ o.ä.)  tabu: „Versandfertig in…“, „Liefertermin a.A.“, „Lieferzeiten sind unverbindlich“, „Lieferzeit in der Regel…“, „Lieferung voraussichtlich…“ o.ä.  zulässig: „Lieferzeit ca. x-y Tage“
  • 75. Vielen Dank In Kürze in Ihrer Mediathek ▪ Video-Aufzeichnung der Online-Schulung ▪ Fragen- & Antworten-Dokument 14.07.2020E-Commerce-Recht: Der juristische Rahmen von Webshops75
  • 76. Falls Sie keine Zeit haben weiter zuzuhören, dann verpassen Sie trotzdem nichts: In Ihrer Mediathek finden Sie eine Zusammenstellung der wichtigsten Fragen und Antworten. Zeit für Ihre Fragen 14.07.2020E-Commerce-Recht: Der juristische Rahmen von Webshops76
  • 77. Weitere Online-Schulungen, die Sie interessieren könnten Die eigene Internetseite: So präsentieren Sie Ihr Unternehmen optimal Der eigene Online- Shop: So verkaufen Sie Ihre Produkte erfolgreich Social Media: Chancen für kleine und mittlere Unternehmen Di, 21.07.20, 10:00 Uhr Do, 23.07.20, 10:00 Uhr Do, 06.08.20, 10:00 Uhr Ca. 80 Min. ca. 80 Min. ca. 80 Min. Kostenlos Kostenlos Kostenlos Zur Schulung Zur Schulung Zur Schulung