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9. März 2021, 10.00 – 11.30 Uhr
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Die zentralen Pflichten
der Verantwortlichen
Inhaltlicher Stand: 01.03.2021 © RA Michael Rohrlich
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Stand
3.0
Rechtsanwalt Michael Rohrlich
Dozent
2
zugelassen als
Rechtsanwalt seit 03/2003
TÜV Süd zertifizierter
Datenschutzbeauftragter
(DSB-TÜV) seit 06/2012
Vorstandsmitglied des
Webmasters Europe e.V.
seit 09/2010
Mitglied im Expertenrat
des Webmasters Europe
e.V. seit 03/2019
Fachautor seit 1997 /
Buchautor seit 2005
Dozent seit 1998
Video-Trainer bei LinkedIn
Learning / Microsoft (ehem.
video2brain) seit 07/2012
Rev.
Stand
3.0
1. Einführung
2. Dokumentationspflichten – Das
Verarbeitungsverzeichnis ist nicht alles
3. Bewertung des eigenen Risikos
4. Meldung des DSB
5. Meldung von Datenpannen
6. Durchführung von Datenschutz-
Folgenabschätzungen
Agenda
3
Rev.
Stand
3.0
1. Einführung
2. Dokumentationspflichten – Das
Verarbeitungsverzeichnis ist nicht alles
3. Bewertung des eigenen Risikos
4. Meldung des DSB
5. Meldung von Datenpannen
6. Durchführung von Datenschutz-
Folgenabschätzungen
Agenda
4
Rev.
Stand
3.0
Einführung
5
Dokumentation Risikoanalyse IT-Sicherheit
Datenschutz-
Folgenabschätzung
Bereitstellung von
Informationen
Meldepflicht bei
Datenpannen
ggf. Benennung
eines DSB
Privacy by design /
by default
…
Die zentralen Pflichten von Verantwortlichen im Überblick
Rev.
Stand
3.0
Einführung
6
Warum eigentlich?
Art. 5 Abs. 2 / Art. 24 Abs. 1 S. 1:
Rechenschaftspflicht
(„Beweislastumkehr“)
Rev.
Stand
3.0
Einführung
7
 Grundsätze Privacy by default (datenschutzfreundliche
Voreinstellungen) und Privacy by design
(datenschutzfreundliche Technikgestaltung) zu
berücksichtigen
 Maßnahmen u.a.:
 Verarbeitung personenbezogener Daten minimieren
 personenbezogene Daten so schnell wie möglich
pseudonymisieren
 Transparenz herstellen
 dem Betroffenen ermöglichen, die Verarbeitung seiner Daten zu
überwachen
 Sicherheitsfunktionen schaffen bzw. verbessern
Art. 25 Abs. 1,2
ErwGr 78
Rev.
Stand
3.0
1. Einführung
2. Dokumentationspflichten – Das
Verarbeitungsverzeichnis ist nicht alles
3. Bewertung des eigenen Risikos
4. Meldung des DSB
5. Meldung von Datenpannen
6. Durchführung von Datenschutz-
Folgenabschätzungen
Agenda
8
Rev.
Stand
3.0
 zentrales / wichtigstes Dokument:
Verarbeitungsverzeichnis (Art. 30)
 keine gesetzliche Vorgabe bzgl. der Form des
Verarbeitungsverzeichnisses
 auch keine Vorgaben bzgl. der Detailtiefe
 lediglich verpflichtende Mindest-Angaben gem.
Art. 30 Abs. 1, 2
Dokumentationspflichten
9
Rev.
Stand
3.0
Dokumentationspflichten
10
VVT
/
Verantwortlicher
Namen + Kontaktdaten
des Verantwortlichen
ggf. gemeinsam
Verantwortlicher
ggf. Vertreter
ggf. Namen +
Kontaktdaten des DSB
Zwecke der
Verarbeitung
Kategorien betroffener
Personen
Kategorien
personenbezogener
Daten
Empfänger
ggf. Daten-übermittlung
an Drittland
Löschfristen
allg. Beschreibung der
TOMs
Rev.
Stand
3.0
Dokumentationspflichten
11
VVT
/
Auftragsverarbeiter
Namen + Kontaktdaten des
Auftragsverarbeiters
Namen + Kontaktdaten jedes
Verantwortlichen, in dessen
Auftrag gehandelt wird
ggf. Vertreter
ggf. Name + Kontaktdaten des
DSB
Kategorien von
Verarbeitungen
ggf. Datenübermittlung an
Drittland
allg. Beschreibung der TOMs
Rev.
Stand
3.0
 TOMs (Art. 32 Abs. 1)
 „geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein
dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten“
 z.B. durch
 Pseudonymisierung
 Verschlüsselung
 Vertraulichkeit
 Integrität
 Verfügbarkeit
 Belastbarkeit
 Fähigkeit zur schnellen Wiederherstellung der Verfügbarkeit
 Verfahren zur regelmäßigen Überprüfung, Bewertung und
Evaluierung
Dokumentationspflichten
12
Rev.
Stand
3.0
 Umsetzung der TOMs unter Berücksichtigung von…
 Stand der Technik
 Kosten der Implementierung
 Art der Datenverarbeitung
 Umfang der Datenverarbeitung
 Umstände der Datenverarbeitung
 Zwecke der Datenverarbeitung
 Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos
für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen
Dokumentationspflichten
13
Rev.
Stand
3.0
Dokumentationspflichten
14
 Stand der Technik?
 „Somit kann der Stand der Technik als die im
Waren- und Dienstleistungsverkehr verfügbaren
Verfahren, Einrichtungen oder Betriebsweisen,
deren Anwendung die Erreichung der jeweiligen
gesetzlichen Schutzziele am wirkungsvollsten
gewährleisten kann, bezeichnet werden.“
 -> marktreife Technik, die am meisten Sicherheit
bietet
TeleTrusT Handreichung zum
„Stand der Technik“ (2019)
Rev.
Stand
3.0
Dokumentationspflichten
15
„3-Stufen-Theorie“
Stand der
Wissenschaft
Stand der
Technik
allg. anerkannten
Regeln der Technik
Rev.
Stand
3.0
 Art. 32 Abs. 2
 „Bei der Beurteilung des angemessenen Schutzniveaus
sind insbesondere die Risiken zu berücksichtigen, die
mit der Verarbeitung […] verbunden sind.“
Dokumentationspflichten
16
Rev.
Stand
3.0
1. Einführung
2. Dokumentationspflichten – Das
Verarbeitungsverzeichnis ist nicht alles
3. Bewertung des eigenen Risikos
4. Meldung des DSB
5. Meldung von Datenpannen
6. Durchführung von Datenschutz-
Folgenabschätzungen
Agenda
17
Rev.
Stand
3.0
Risikobewertung
18
Natur
Hochwasser,
Erdbeben,
Blitzschlag,
Feuer etc.
Menschen
intern
(Mitarbeiter…)
absichtlich aus Versehen
extern
(Dienstleister…)
absichtlich aus Versehen
Rev.
Stand
3.0
Risikobewertung
19
Eintritts-
wahrschein
-lichkeit
einer
Bedrohung
Schwere
der
Auswirkung
(Schadens-
potential)
Höhe des
Risikos für
Rechte &
Freiheiten
der
Betroffenen
Rev.
Stand
3.0
Risikobewertung
20
Legende:
- grün: alles ok
- gelb: zu erledigen
- rot: ASAP handeln!
Rev.
Stand
3.0
 ErwGr. 75: Abwägungskriterien / potentielle Risiken (1/2)
 Diskriminierung
 Identitätsdiebstahl oder –betrug
 finanzieller Verlust
 Rufschädigung
 Verlust der Vertraulichkeit von einem Berufsgeheimnis unterliegenden
Daten
 unbefugte Aufhebung der Pseudonymisierung
 sonst. erhebliche wirtschaftliche oder gesellschaftlichen Nachteile
 unzulässige Beschränkung der Rechte und Freiheiten von Betroffenen
 grdsl. bei Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener
Daten (Art. 9) oder Daten bzgl. strafrechtlicher Verurteilungen bzw.
Straftaten (Art. 10)
 Verarbeitung von Daten schutzbedürftiger Personen (insb. von Kindern)
 Verarbeitung einer großen Menge von Daten
 große Anzahl von Betroffenen
Risikobewertung
21
Rev.
Stand
3.0
 ErwGr. 75: Abwägungskriterien / potentielle Risiken (2/2)
 Bewertung persönlicher Aspekte (zur Erstellung
persönlicher Profile), insbesondere von
 Arbeitsleistung
 wirtschaftliche Lage
 Gesundheit
 persönliche Vorlieben / Interessen
 Zuverlässigkeit
 Verhalten
 Aufenthaltsort / Ortswechsel
Risikobewertung
22
Rev.
Stand
3.0
Risikobewertung
23
Quelle: Pixabay
Schutzobjekt: Vogel
Schutzmaßnahme: Käfig
Bedrohung: Katze
Schwachstelle: Tür
VKKT-Modell
Rev.
Stand
3.0
Risikobewertung
24
PLAN
(Risikobeurteilung
& Planung TOMs)
DO
(Umsetzung der
TOMs)
CHECK
(Risikobewertung)
ACT
(ggf. Anpassung
der TOMs)
Plan (planen)
Do (handeln)
Check (prüfen)
Act (anpassen)
-> Einsatz eines
ISMS?
Rev.
Stand
3.0
1. Einführung
2. Dokumentationspflichten – Das
Verarbeitungsverzeichnis ist nicht alles
3. Bewertung des eigenen Risikos
4. Meldung des DSB
5. Meldung von Datenpannen
6. Durchführung von Datenschutz-
Folgenabschätzungen
Agenda
25
Rev.
Stand
3.0
Art. 37 Abs. 7 2. HS:
„Der Verantwortliche […]
veröffentlicht die Kontaktdaten
des Datenschutzbeauftragten
und teilt diese Daten der
Aufsichtsbehörde mit. “
DSB-Meldung
26
„neue“ Pflicht:
Rev.
Stand
3.0
1. Einführung
2. Dokumentationspflichten – Das
Verarbeitungsverzeichnis ist nicht alles
3. Bewertung des eigenen Risikos
4. Meldung des DSB
5. Meldung von Datenpannen
6. Durchführung von Datenschutz-
Folgenabschätzungen
Agenda
27
Rev.
Stand
3.0
 Typische Datenpannen:
 Hack eines Servers
 Virus im int. Netzwerk
 Verschlüsselungstrojaner (z.B. durch „Fake-Bewerbung“)
 Verlust eines Schriftstücks, Aktenordners…
 Diebstahl eines ext. Datenträgers
 Diebstahl eines Laptops, Tablets, Handys…
 Versenden eines Briefs / Bescheides an falschen
Empfänger
 ggf. E-Mail an mehrere Empfänger, die in „cc“ gesetzt
sind (und z.B. nicht in „bcc“)
Meldung von Datenpannen
28
Rev.
Stand
3.0
 Meldepflicht ggü. Aufsichtsbehörde (Art. 33 Abs. 1, 2)
 bei Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten
meldet der Verantwortliche dies der zuständigen
Aufsichtsbehörde
 Verantwortlicher muss Verletzungen einschl. aller im
Zusammenhang damit stehenden Fakten, deren
Auswirkungen & ergriffenen Abhilfemaßnahmen
dokumentieren
 Auftragsverarbeiter müssen Verletzung unverzüglich an
Verantwortlichen melden
Meldung von Datenpannen
29
Rev.
Stand
3.0
 Ausnahme von der Meldepflicht ggü. Aufsichtsbehörde
 die Verletzung führt vorauss. nicht zu einem Risiko für
Rechte & Freiheiten natürlicher Personen (z.B. bei Verlust
verschlüsselter Daten)
 Voraussetzung: Risikoanalyse durch verantwortliche Stelle
 Accountability-Prinzip: Verantwortlicher ist
nachweispflichtig dafür, dass kein Risiko besteht
Meldung von Datenpannen
30
Rev.
Stand
3.0
 ErwGr 85: potentielle Schäden: physischer, materieller oder
immaterieller Schaden, z.B.
 Verlust der Kontrolle eigener Daten
 Einschränkung der Betroffenenrechte
 Diskriminierung
 Identitätsdiebstahl oder –betrug
 finanzielle Verluste
 unbefugte Aufhebung der Pseudonymisierung
 Rufschädigung
 Verlust der Vertraulichkeit von dem Berufsgeheimnis
unterliegenden Daten
 andere erhebliche wirtschaftliche oder gesellschaftliche
Nachteile
Meldung von Datenpannen
31
Rev.
Stand
3.0
 Mindest-Inhalt der Meldung an Aufsichtsbehörde (Art. 33 Abs. 3)
 Beschreibung der Art der Verletzung, soweit möglich mit Angabe
der Kategorien & ungefähren Zahl der Betroffenen, der
betroffenen Datenkategorien & der ungefähren Zahl der
betroffenen Datensätze
 Namen & Kontaktdaten des DSB oder einer sonst. Anlaufstelle
für weitere Informationen
 Beschreibung der wahrscheinlichen Folgen der Verletzung
 Beschreibung der vom Verantwortlichen ergriffenen oder
vorgeschlagenen Maßnahmen zur Behebung der Verletzung &
ggf. Maßnahmen zur Abmilderung ihrer möglichen nachteiligen
Auswirkungen
Meldung von Datenpannen
32
Rev.
Stand
3.0
 Frist für Meldung an Aufsichtsbehörde (Art. 33 Abs. 1, 4)
 unverzüglich, möglichst binnen 72 Std.
 bei Verspätung muss Verzögerung begründet werden
 wenn und soweit Informationen nicht zur gleichen Zeit
bereitgestellt werden können, kann Verantwortlicher diese
Informationen ohne unangemessene weitere
Verzögerung schrittweise zur Verfügung stellen
Meldung von Datenpannen
33
Rev.
Stand
3.0
 Meldepflicht ggü. Betroffenen (Art. 34 Abs. 1, 2)
 hat Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten
vorauss. hohes Risiko für die persönlichen Rechte &
Freiheiten natürlicher Personen zur Folge, so benachrichtigt
Verantwortlicher die Betroffenen
 Frist: unverzüglich
 Form: in klarer & einfacher Sprache
Meldung von Datenpannen
34
Rev.
Stand
3.0
 Ausnahmen der Meldepflicht ggü. Betroffenen (Art. 34
Abs. 3)
 Verantwortlicher hat geeignete TOMs getroffen & diese
wurden auf die von der Verletzung betroffenen Daten
angewandt (insbesondere z.B. durch Verschlüsselung)
 Verantwortlicher hat durch nachfolgende Maßnahmen
sichergestellt, dass das hohe Risiko aller Wahrscheinlichkeit
nach nicht mehr besteht
 Meldung wäre mit unverhältnismäßigem Aufwand
verbunden (dann muss stattdessen öffentliche
Bekanntmachung o.ä. Maßnahme erfolgen)
Meldung von Datenpannen
35
Rev.
Stand
3.0
 Mindest-Inhalt der Meldung an Betroffene (Art. 34 Abs. 2)
 Namen & Kontaktdaten des DSB oder einer sonst.
Anlaufstelle für weitere Informationen
 Beschreibung der wahrscheinlichen Folgen der
Verletzung
 Beschreibung der vom Verantwortlichen ergriffenen oder
vorgeschlagenen Maßnahmen zur Behebung der
Verletzung & ggf. Maßnahmen zur Abmilderung ihrer
möglichen nachteiligen Auswirkungen
Meldung von Datenpannen
36
Rev.
Stand
3.0
Meldung von Datenpannen
37
Datenpanne
Risiko
Meldung an
Behörde
binnen 72 Std.
Begründung
bei evtl.
Verspätung
hohes Risiko
Meldung an
Betroffene
unverzüglich
klare &
einfache
Sprache
Rev.
Stand
3.0
1. Einführung
2. Dokumentationspflichten – Das
Verarbeitungsverzeichnis ist nicht alles
3. Bewertung des eigenen Risikos
4. Meldung des DSB
5. Meldung von Datenpannen
6. Durchführung von Datenschutz-
Folgenabschätzungen
Agenda
38
Rev.
Stand
3.0
 Datenschutz-Folgenabschätzung (Art. 35 Abs. 1)
 hohes Risiko durch Datenverarbeitung?
 insbesondere bei Verwendung von (für den
Verantwortlichen) neuen Technologien
 Pflicht zur Durchführung einer Abschätzung der Folgen
der vorgesehenen Verarbeitungsvorgänge für den Schutz
personenbezogener Daten
DSFA
39
Rev.
Stand
3.0
 Prüfung DSFA-Pflicht
 Verarbeitungstätigkeit auf Positivliste der DSK bzw. der
zuständigen Aufsichtsbehörde (Art. 35 Abs. 4)?
 Verarbeitungstätigkeit i.S.v. Art. 35 Abs. 3?
 Verarbeitungstätigkeit gem. Art. 35 Abs. 1 i.V.m. Leitlinien
der Art.-29-Gruppe (wp248)?
 sonstiges hohes Risiko i.S.v. Art. 35 Abs. 1? insbesondere
durch…
 Verwendung neuer Technologien
 Art, Umfang, Umstände & Zwecke der Verarbeitung
DSFA
40
Rev.
Stand
3.0
 Beispiele von Verarbeitungstätigkeiten auf DSK-Positivliste (Art. 35 Abs. 4)?
 Verarbeitung biometrischer / genetischer Daten (z.B. im Krankenhaus)
 umfangreiche Verarbeitung von Daten, die Sozial-, Berufs- oder besonderem
Amtsgeheimnis unterliegen (z.B. durch große Anwaltssozietät)
 umfangreiche Verarbeitung von Daten über den Aufenthaltsort von Personen (z.B.
GPS-Ortung von Firmenfahrzeugen)
 Zusammenführung von Daten aus versch. Quellen und Weiterverarbeitung zu
anderen Zwecken (z.B. Betrugs-Frühwarnsysteme)
 umfangreiche Verarbeitung von Daten zur Bewertung des Verhaltens von
Beschäftigten (z.B. Geolokalisierung von Außendienstmitarbeitern)
 Erstellung umfangreicher Profile über persönliche Interessen (z.B. Dating-Portal)
 Zusammenführung und Analyse von Daten aus versch. Quellen (z.B. Big-Data-
Analyse)
 Einsatz von KI (z.B. Chatbot im Kundenservice)
 automatisierte Auswertung von Video- / Ton-Aufnahmen (z.B. Telefonaten)
 …
DSFA
41
Rev.
Stand
3.0
 Verarbeitungstätigkeit i.S.v. Art. 35 Abs. 3?
 systematische & umfassende Bewertung persönlicher
Aspekte natürlicher Personen, die sich auf automatisierte
Verarbeitung einschl. Profiling gründet und die ihrerseits als
Grundlage für Entscheidungen dient, die Rechtswirkung
gegenüber natürlichen Personen entfalten oder diese in
ähnlich erheblicher Weise beeinträchtigen,
 umfangreiche Verarbeitung besonderer Kategorien von
personenbezogenen Daten gem. Art 9, 10 oder
 systematische umfangreiche Überwachung öffentlich
zugänglicher Bereiche
DSFA
42
Rev.
Stand
3.0
 Verarbeitungstätigkeit gem. Art. 35 Abs. 1 i.V.m. Leitlinien der
Art.-29-Gruppe (wp248)?
 Evaluierung- oder Scoring-Maßnahmen
 automatisierte Entscheidung mit rechtlicher Relevanz o.ä.
Wirkung für den Betroffenen (Profiling)
 systematische Beobachtung von Betroffenen
 Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten
 in großem Umfang verarbeitete personenbezogene Daten
 Abgleich bzw. Kombination versch. Datensätze
 personenbezogene Daten verletzlicher Datensubjekte
 Einsatz neuartiger Lösungen / Technologien
 Übermittlung personenbezogener Daten in Drittstaaten
 Datenverarbeitungen, die Betroffene davon abhalten, ihre Rechte
geltend zu machen oder einen Dienst / Vertrag zu nutzen
DSFA
43
Rev.
Stand
3.0
DSFA
44
DSFA (+) DSFA (-)
Verarbeitung med. Daten
durch Krankenhaus
Verarbeitung med. Daten
durch Einzelarzt
Kameraüberwachung auf
Schnellstraßen
Abonnenten-Liste eines
Online-Magazins
system. Überwachung von
Beschäftigten durch
Arbeitgeber
Profilbildung durch auf
Website eingebundene
Werbeanzeigen
Profilbildung mit öffentl.
zugänglichen Daten aus
Sozialen Netzwerken
Betrieb einer
Bonitätsdatenbank
Beispiele
aus
wp248
der
Art.-29-Gruppe
Rev.
Stand
3.0
 Mindest-Inhalt der DSFA (Art. 35 Abs. 7)
 systematische Beschreibung der geplanten
Verarbeitungsvorgänge & der Zwecke der Verarbeitung, ggf.
einschl. der vom Verantwortlichen verfolgten berechtigten
Interessen
 Bewertung der Notwendigkeit & Verhältnismäßigkeit der
Verarbeitungsvorgänge in Bezug auf den Zweck
 Bewertung der Risiken für die Rechte und Freiheiten der
Betroffenen
 die zur Bewältigung der Risiken geplanten Abhilfemaßnahmen,
einschl. Garantien, Sicherheitsvorkehrungen & Verfahren,
durch die der Schutz der Daten sichergestellt und der Nachweis
dafür erbracht wird, dass die DSGVO eingehalten wird (die
Rechte & berechtigten Interessen der Betroffenen sind dabei zu
berücksichtigen)
DSFA
45
Rev.
Stand
3.0
DSFA
46

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Die zentralen Pflichten von Verantwortlichen

  • 1. Rev. Stand 3.0 9. März 2021, 10.00 – 11.30 Uhr Webinar Die zentralen Pflichten der Verantwortlichen Inhaltlicher Stand: 01.03.2021 © RA Michael Rohrlich
  • 2. Rev. Stand 3.0 Rechtsanwalt Michael Rohrlich Dozent 2 zugelassen als Rechtsanwalt seit 03/2003 TÜV Süd zertifizierter Datenschutzbeauftragter (DSB-TÜV) seit 06/2012 Vorstandsmitglied des Webmasters Europe e.V. seit 09/2010 Mitglied im Expertenrat des Webmasters Europe e.V. seit 03/2019 Fachautor seit 1997 / Buchautor seit 2005 Dozent seit 1998 Video-Trainer bei LinkedIn Learning / Microsoft (ehem. video2brain) seit 07/2012
  • 3. Rev. Stand 3.0 1. Einführung 2. Dokumentationspflichten – Das Verarbeitungsverzeichnis ist nicht alles 3. Bewertung des eigenen Risikos 4. Meldung des DSB 5. Meldung von Datenpannen 6. Durchführung von Datenschutz- Folgenabschätzungen Agenda 3
  • 4. Rev. Stand 3.0 1. Einführung 2. Dokumentationspflichten – Das Verarbeitungsverzeichnis ist nicht alles 3. Bewertung des eigenen Risikos 4. Meldung des DSB 5. Meldung von Datenpannen 6. Durchführung von Datenschutz- Folgenabschätzungen Agenda 4
  • 5. Rev. Stand 3.0 Einführung 5 Dokumentation Risikoanalyse IT-Sicherheit Datenschutz- Folgenabschätzung Bereitstellung von Informationen Meldepflicht bei Datenpannen ggf. Benennung eines DSB Privacy by design / by default … Die zentralen Pflichten von Verantwortlichen im Überblick
  • 6. Rev. Stand 3.0 Einführung 6 Warum eigentlich? Art. 5 Abs. 2 / Art. 24 Abs. 1 S. 1: Rechenschaftspflicht („Beweislastumkehr“)
  • 7. Rev. Stand 3.0 Einführung 7  Grundsätze Privacy by default (datenschutzfreundliche Voreinstellungen) und Privacy by design (datenschutzfreundliche Technikgestaltung) zu berücksichtigen  Maßnahmen u.a.:  Verarbeitung personenbezogener Daten minimieren  personenbezogene Daten so schnell wie möglich pseudonymisieren  Transparenz herstellen  dem Betroffenen ermöglichen, die Verarbeitung seiner Daten zu überwachen  Sicherheitsfunktionen schaffen bzw. verbessern Art. 25 Abs. 1,2 ErwGr 78
  • 8. Rev. Stand 3.0 1. Einführung 2. Dokumentationspflichten – Das Verarbeitungsverzeichnis ist nicht alles 3. Bewertung des eigenen Risikos 4. Meldung des DSB 5. Meldung von Datenpannen 6. Durchführung von Datenschutz- Folgenabschätzungen Agenda 8
  • 9. Rev. Stand 3.0  zentrales / wichtigstes Dokument: Verarbeitungsverzeichnis (Art. 30)  keine gesetzliche Vorgabe bzgl. der Form des Verarbeitungsverzeichnisses  auch keine Vorgaben bzgl. der Detailtiefe  lediglich verpflichtende Mindest-Angaben gem. Art. 30 Abs. 1, 2 Dokumentationspflichten 9
  • 10. Rev. Stand 3.0 Dokumentationspflichten 10 VVT / Verantwortlicher Namen + Kontaktdaten des Verantwortlichen ggf. gemeinsam Verantwortlicher ggf. Vertreter ggf. Namen + Kontaktdaten des DSB Zwecke der Verarbeitung Kategorien betroffener Personen Kategorien personenbezogener Daten Empfänger ggf. Daten-übermittlung an Drittland Löschfristen allg. Beschreibung der TOMs
  • 11. Rev. Stand 3.0 Dokumentationspflichten 11 VVT / Auftragsverarbeiter Namen + Kontaktdaten des Auftragsverarbeiters Namen + Kontaktdaten jedes Verantwortlichen, in dessen Auftrag gehandelt wird ggf. Vertreter ggf. Name + Kontaktdaten des DSB Kategorien von Verarbeitungen ggf. Datenübermittlung an Drittland allg. Beschreibung der TOMs
  • 12. Rev. Stand 3.0  TOMs (Art. 32 Abs. 1)  „geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten“  z.B. durch  Pseudonymisierung  Verschlüsselung  Vertraulichkeit  Integrität  Verfügbarkeit  Belastbarkeit  Fähigkeit zur schnellen Wiederherstellung der Verfügbarkeit  Verfahren zur regelmäßigen Überprüfung, Bewertung und Evaluierung Dokumentationspflichten 12
  • 13. Rev. Stand 3.0  Umsetzung der TOMs unter Berücksichtigung von…  Stand der Technik  Kosten der Implementierung  Art der Datenverarbeitung  Umfang der Datenverarbeitung  Umstände der Datenverarbeitung  Zwecke der Datenverarbeitung  Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen Dokumentationspflichten 13
  • 14. Rev. Stand 3.0 Dokumentationspflichten 14  Stand der Technik?  „Somit kann der Stand der Technik als die im Waren- und Dienstleistungsverkehr verfügbaren Verfahren, Einrichtungen oder Betriebsweisen, deren Anwendung die Erreichung der jeweiligen gesetzlichen Schutzziele am wirkungsvollsten gewährleisten kann, bezeichnet werden.“  -> marktreife Technik, die am meisten Sicherheit bietet TeleTrusT Handreichung zum „Stand der Technik“ (2019)
  • 16. Rev. Stand 3.0  Art. 32 Abs. 2  „Bei der Beurteilung des angemessenen Schutzniveaus sind insbesondere die Risiken zu berücksichtigen, die mit der Verarbeitung […] verbunden sind.“ Dokumentationspflichten 16
  • 17. Rev. Stand 3.0 1. Einführung 2. Dokumentationspflichten – Das Verarbeitungsverzeichnis ist nicht alles 3. Bewertung des eigenen Risikos 4. Meldung des DSB 5. Meldung von Datenpannen 6. Durchführung von Datenschutz- Folgenabschätzungen Agenda 17
  • 20. Rev. Stand 3.0 Risikobewertung 20 Legende: - grün: alles ok - gelb: zu erledigen - rot: ASAP handeln!
  • 21. Rev. Stand 3.0  ErwGr. 75: Abwägungskriterien / potentielle Risiken (1/2)  Diskriminierung  Identitätsdiebstahl oder –betrug  finanzieller Verlust  Rufschädigung  Verlust der Vertraulichkeit von einem Berufsgeheimnis unterliegenden Daten  unbefugte Aufhebung der Pseudonymisierung  sonst. erhebliche wirtschaftliche oder gesellschaftlichen Nachteile  unzulässige Beschränkung der Rechte und Freiheiten von Betroffenen  grdsl. bei Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten (Art. 9) oder Daten bzgl. strafrechtlicher Verurteilungen bzw. Straftaten (Art. 10)  Verarbeitung von Daten schutzbedürftiger Personen (insb. von Kindern)  Verarbeitung einer großen Menge von Daten  große Anzahl von Betroffenen Risikobewertung 21
  • 22. Rev. Stand 3.0  ErwGr. 75: Abwägungskriterien / potentielle Risiken (2/2)  Bewertung persönlicher Aspekte (zur Erstellung persönlicher Profile), insbesondere von  Arbeitsleistung  wirtschaftliche Lage  Gesundheit  persönliche Vorlieben / Interessen  Zuverlässigkeit  Verhalten  Aufenthaltsort / Ortswechsel Risikobewertung 22
  • 23. Rev. Stand 3.0 Risikobewertung 23 Quelle: Pixabay Schutzobjekt: Vogel Schutzmaßnahme: Käfig Bedrohung: Katze Schwachstelle: Tür VKKT-Modell
  • 24. Rev. Stand 3.0 Risikobewertung 24 PLAN (Risikobeurteilung & Planung TOMs) DO (Umsetzung der TOMs) CHECK (Risikobewertung) ACT (ggf. Anpassung der TOMs) Plan (planen) Do (handeln) Check (prüfen) Act (anpassen) -> Einsatz eines ISMS?
  • 25. Rev. Stand 3.0 1. Einführung 2. Dokumentationspflichten – Das Verarbeitungsverzeichnis ist nicht alles 3. Bewertung des eigenen Risikos 4. Meldung des DSB 5. Meldung von Datenpannen 6. Durchführung von Datenschutz- Folgenabschätzungen Agenda 25
  • 26. Rev. Stand 3.0 Art. 37 Abs. 7 2. HS: „Der Verantwortliche […] veröffentlicht die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten und teilt diese Daten der Aufsichtsbehörde mit. “ DSB-Meldung 26 „neue“ Pflicht:
  • 27. Rev. Stand 3.0 1. Einführung 2. Dokumentationspflichten – Das Verarbeitungsverzeichnis ist nicht alles 3. Bewertung des eigenen Risikos 4. Meldung des DSB 5. Meldung von Datenpannen 6. Durchführung von Datenschutz- Folgenabschätzungen Agenda 27
  • 28. Rev. Stand 3.0  Typische Datenpannen:  Hack eines Servers  Virus im int. Netzwerk  Verschlüsselungstrojaner (z.B. durch „Fake-Bewerbung“)  Verlust eines Schriftstücks, Aktenordners…  Diebstahl eines ext. Datenträgers  Diebstahl eines Laptops, Tablets, Handys…  Versenden eines Briefs / Bescheides an falschen Empfänger  ggf. E-Mail an mehrere Empfänger, die in „cc“ gesetzt sind (und z.B. nicht in „bcc“) Meldung von Datenpannen 28
  • 29. Rev. Stand 3.0  Meldepflicht ggü. Aufsichtsbehörde (Art. 33 Abs. 1, 2)  bei Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten meldet der Verantwortliche dies der zuständigen Aufsichtsbehörde  Verantwortlicher muss Verletzungen einschl. aller im Zusammenhang damit stehenden Fakten, deren Auswirkungen & ergriffenen Abhilfemaßnahmen dokumentieren  Auftragsverarbeiter müssen Verletzung unverzüglich an Verantwortlichen melden Meldung von Datenpannen 29
  • 30. Rev. Stand 3.0  Ausnahme von der Meldepflicht ggü. Aufsichtsbehörde  die Verletzung führt vorauss. nicht zu einem Risiko für Rechte & Freiheiten natürlicher Personen (z.B. bei Verlust verschlüsselter Daten)  Voraussetzung: Risikoanalyse durch verantwortliche Stelle  Accountability-Prinzip: Verantwortlicher ist nachweispflichtig dafür, dass kein Risiko besteht Meldung von Datenpannen 30
  • 31. Rev. Stand 3.0  ErwGr 85: potentielle Schäden: physischer, materieller oder immaterieller Schaden, z.B.  Verlust der Kontrolle eigener Daten  Einschränkung der Betroffenenrechte  Diskriminierung  Identitätsdiebstahl oder –betrug  finanzielle Verluste  unbefugte Aufhebung der Pseudonymisierung  Rufschädigung  Verlust der Vertraulichkeit von dem Berufsgeheimnis unterliegenden Daten  andere erhebliche wirtschaftliche oder gesellschaftliche Nachteile Meldung von Datenpannen 31
  • 32. Rev. Stand 3.0  Mindest-Inhalt der Meldung an Aufsichtsbehörde (Art. 33 Abs. 3)  Beschreibung der Art der Verletzung, soweit möglich mit Angabe der Kategorien & ungefähren Zahl der Betroffenen, der betroffenen Datenkategorien & der ungefähren Zahl der betroffenen Datensätze  Namen & Kontaktdaten des DSB oder einer sonst. Anlaufstelle für weitere Informationen  Beschreibung der wahrscheinlichen Folgen der Verletzung  Beschreibung der vom Verantwortlichen ergriffenen oder vorgeschlagenen Maßnahmen zur Behebung der Verletzung & ggf. Maßnahmen zur Abmilderung ihrer möglichen nachteiligen Auswirkungen Meldung von Datenpannen 32
  • 33. Rev. Stand 3.0  Frist für Meldung an Aufsichtsbehörde (Art. 33 Abs. 1, 4)  unverzüglich, möglichst binnen 72 Std.  bei Verspätung muss Verzögerung begründet werden  wenn und soweit Informationen nicht zur gleichen Zeit bereitgestellt werden können, kann Verantwortlicher diese Informationen ohne unangemessene weitere Verzögerung schrittweise zur Verfügung stellen Meldung von Datenpannen 33
  • 34. Rev. Stand 3.0  Meldepflicht ggü. Betroffenen (Art. 34 Abs. 1, 2)  hat Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten vorauss. hohes Risiko für die persönlichen Rechte & Freiheiten natürlicher Personen zur Folge, so benachrichtigt Verantwortlicher die Betroffenen  Frist: unverzüglich  Form: in klarer & einfacher Sprache Meldung von Datenpannen 34
  • 35. Rev. Stand 3.0  Ausnahmen der Meldepflicht ggü. Betroffenen (Art. 34 Abs. 3)  Verantwortlicher hat geeignete TOMs getroffen & diese wurden auf die von der Verletzung betroffenen Daten angewandt (insbesondere z.B. durch Verschlüsselung)  Verantwortlicher hat durch nachfolgende Maßnahmen sichergestellt, dass das hohe Risiko aller Wahrscheinlichkeit nach nicht mehr besteht  Meldung wäre mit unverhältnismäßigem Aufwand verbunden (dann muss stattdessen öffentliche Bekanntmachung o.ä. Maßnahme erfolgen) Meldung von Datenpannen 35
  • 36. Rev. Stand 3.0  Mindest-Inhalt der Meldung an Betroffene (Art. 34 Abs. 2)  Namen & Kontaktdaten des DSB oder einer sonst. Anlaufstelle für weitere Informationen  Beschreibung der wahrscheinlichen Folgen der Verletzung  Beschreibung der vom Verantwortlichen ergriffenen oder vorgeschlagenen Maßnahmen zur Behebung der Verletzung & ggf. Maßnahmen zur Abmilderung ihrer möglichen nachteiligen Auswirkungen Meldung von Datenpannen 36
  • 37. Rev. Stand 3.0 Meldung von Datenpannen 37 Datenpanne Risiko Meldung an Behörde binnen 72 Std. Begründung bei evtl. Verspätung hohes Risiko Meldung an Betroffene unverzüglich klare & einfache Sprache
  • 38. Rev. Stand 3.0 1. Einführung 2. Dokumentationspflichten – Das Verarbeitungsverzeichnis ist nicht alles 3. Bewertung des eigenen Risikos 4. Meldung des DSB 5. Meldung von Datenpannen 6. Durchführung von Datenschutz- Folgenabschätzungen Agenda 38
  • 39. Rev. Stand 3.0  Datenschutz-Folgenabschätzung (Art. 35 Abs. 1)  hohes Risiko durch Datenverarbeitung?  insbesondere bei Verwendung von (für den Verantwortlichen) neuen Technologien  Pflicht zur Durchführung einer Abschätzung der Folgen der vorgesehenen Verarbeitungsvorgänge für den Schutz personenbezogener Daten DSFA 39
  • 40. Rev. Stand 3.0  Prüfung DSFA-Pflicht  Verarbeitungstätigkeit auf Positivliste der DSK bzw. der zuständigen Aufsichtsbehörde (Art. 35 Abs. 4)?  Verarbeitungstätigkeit i.S.v. Art. 35 Abs. 3?  Verarbeitungstätigkeit gem. Art. 35 Abs. 1 i.V.m. Leitlinien der Art.-29-Gruppe (wp248)?  sonstiges hohes Risiko i.S.v. Art. 35 Abs. 1? insbesondere durch…  Verwendung neuer Technologien  Art, Umfang, Umstände & Zwecke der Verarbeitung DSFA 40
  • 41. Rev. Stand 3.0  Beispiele von Verarbeitungstätigkeiten auf DSK-Positivliste (Art. 35 Abs. 4)?  Verarbeitung biometrischer / genetischer Daten (z.B. im Krankenhaus)  umfangreiche Verarbeitung von Daten, die Sozial-, Berufs- oder besonderem Amtsgeheimnis unterliegen (z.B. durch große Anwaltssozietät)  umfangreiche Verarbeitung von Daten über den Aufenthaltsort von Personen (z.B. GPS-Ortung von Firmenfahrzeugen)  Zusammenführung von Daten aus versch. Quellen und Weiterverarbeitung zu anderen Zwecken (z.B. Betrugs-Frühwarnsysteme)  umfangreiche Verarbeitung von Daten zur Bewertung des Verhaltens von Beschäftigten (z.B. Geolokalisierung von Außendienstmitarbeitern)  Erstellung umfangreicher Profile über persönliche Interessen (z.B. Dating-Portal)  Zusammenführung und Analyse von Daten aus versch. Quellen (z.B. Big-Data- Analyse)  Einsatz von KI (z.B. Chatbot im Kundenservice)  automatisierte Auswertung von Video- / Ton-Aufnahmen (z.B. Telefonaten)  … DSFA 41
  • 42. Rev. Stand 3.0  Verarbeitungstätigkeit i.S.v. Art. 35 Abs. 3?  systematische & umfassende Bewertung persönlicher Aspekte natürlicher Personen, die sich auf automatisierte Verarbeitung einschl. Profiling gründet und die ihrerseits als Grundlage für Entscheidungen dient, die Rechtswirkung gegenüber natürlichen Personen entfalten oder diese in ähnlich erheblicher Weise beeinträchtigen,  umfangreiche Verarbeitung besonderer Kategorien von personenbezogenen Daten gem. Art 9, 10 oder  systematische umfangreiche Überwachung öffentlich zugänglicher Bereiche DSFA 42
  • 43. Rev. Stand 3.0  Verarbeitungstätigkeit gem. Art. 35 Abs. 1 i.V.m. Leitlinien der Art.-29-Gruppe (wp248)?  Evaluierung- oder Scoring-Maßnahmen  automatisierte Entscheidung mit rechtlicher Relevanz o.ä. Wirkung für den Betroffenen (Profiling)  systematische Beobachtung von Betroffenen  Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten  in großem Umfang verarbeitete personenbezogene Daten  Abgleich bzw. Kombination versch. Datensätze  personenbezogene Daten verletzlicher Datensubjekte  Einsatz neuartiger Lösungen / Technologien  Übermittlung personenbezogener Daten in Drittstaaten  Datenverarbeitungen, die Betroffene davon abhalten, ihre Rechte geltend zu machen oder einen Dienst / Vertrag zu nutzen DSFA 43
  • 44. Rev. Stand 3.0 DSFA 44 DSFA (+) DSFA (-) Verarbeitung med. Daten durch Krankenhaus Verarbeitung med. Daten durch Einzelarzt Kameraüberwachung auf Schnellstraßen Abonnenten-Liste eines Online-Magazins system. Überwachung von Beschäftigten durch Arbeitgeber Profilbildung durch auf Website eingebundene Werbeanzeigen Profilbildung mit öffentl. zugänglichen Daten aus Sozialen Netzwerken Betrieb einer Bonitätsdatenbank Beispiele aus wp248 der Art.-29-Gruppe
  • 45. Rev. Stand 3.0  Mindest-Inhalt der DSFA (Art. 35 Abs. 7)  systematische Beschreibung der geplanten Verarbeitungsvorgänge & der Zwecke der Verarbeitung, ggf. einschl. der vom Verantwortlichen verfolgten berechtigten Interessen  Bewertung der Notwendigkeit & Verhältnismäßigkeit der Verarbeitungsvorgänge in Bezug auf den Zweck  Bewertung der Risiken für die Rechte und Freiheiten der Betroffenen  die zur Bewältigung der Risiken geplanten Abhilfemaßnahmen, einschl. Garantien, Sicherheitsvorkehrungen & Verfahren, durch die der Schutz der Daten sichergestellt und der Nachweis dafür erbracht wird, dass die DSGVO eingehalten wird (die Rechte & berechtigten Interessen der Betroffenen sind dabei zu berücksichtigen) DSFA 45